Gender
Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Gewalt gegen Frauen un Kinder nicht hinnehmen
„Wir dürfen Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht einfach hinnehmen. Sie ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Sie macht nicht vor einem gesellschaftlichen Status halt und findet sich in allen Gesellschaftschichten“, schilderte Sozialministerin Dr. Monika Stolz heute in Ulm.
08.10.2010
Bei der Feier zum 30jährigen Bestehen des Ulmer Frauenhaues sagte die Ministerin: „Das Frauenhaus Ulm war nach dem Frauenhaus in Reutlingen das zweite, das in Baden-Württemberg gegründet wurde. Damals war das Thema „häusliche Gewalt‚Äò bei den meisten noch mit einem Tabu belegt.“ Die Selbstzweifel der betroffenen Frauen seien so groß gewesen wie die Selbstherrlichkeit der tätlich werdenden Männer. „Es wurde als Privatsache abgetan und Frauen konnten häufig nirgendwo Schutz finden. Auch heute ist Gewalt gegen Frauen leider noch alltäglich.“ Die Formen der Gewalt gegen Frauen seien vielfältig. Sie reichten von der Belästigung über die körperliche Misshandlung und den sexuellen Missbrauch bis hin zu Tötungen.
„Eine besonders grausame und perfide Form der Gewalt gegen Frauen ist der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“, erklärte die Ministerin. Meist würden die Frauen unter Ausnutzung der ärmlichen Verhältnisse und der Perspektivlosigkeit in ihrem Heimatland und unter dem Vorwand einer seriösen Jobvermittlung nach Deutschland gelockt. Für viele Frauen endet dieser Weg in eine scheinbar bessere Zukunft in der Zwangsprostitution. „Die effektive Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution setzt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen aller beteiligten Behörden und Einrichtungen voraus“, so Stolz. Seit Jahren gibt es in Baden-Württemberg eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Strafverfolgungs-, Ausländer- und Leistungsbehörden und den auf die Betreuung von Menschenhandelsopfern spezialisierten Fachberatungsstellen. „Nach der praktischen Erprobungsphase wurde das Konzept an gesetzliche Neuerungen angepasst und Änderungsvorschläge aus der Praxis aufgenommen. Der vorliegende Kooperationsleitfaden soll dafür sorgen, dass den betroffenen Frauen schnell professionelle Hilfe geleistet wird“, erläuterte die Ministerin.
„Uns ist ein umfassendes und niedrigschwelliges Hilfe- und Schutzangebot für von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder sehr wichtig“, betonte Stolz. Aktuell bestehen in Baden-Württemberg etwa 56 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, 41 Frauen- und Kinderschutzhäuser mit 761 Plätzen, 26 Notrufe, sechs Beratungsstellen für von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung Betroffene sowie 37 Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt. „Nach heutigem Stand wird dieses Angebot - das sich sehen lassen kann - mit einer bundesweiten Notrufnummer abgerundet. Wir haben immer beim zuständigen Bundesministerium auf die Wichtigkeit hingewiesen und auf die Einrichtung gedrängt“, so die Ministerin. Das Konzept sieht für die „Helpline“ eine europaweit geltende Nummer vor. Unter dieser kostenfreien Nummer soll ab dem kommenden Jahr eine qualifizierte Erstberatung und Vermittlung angeboten werden, die 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Natürlich könne die konkrete Unterstützung nur vor Ort in den Ländern und Kommunen erfolgen. „Deshalb werden wir frühzeitig mit dem Bund sprechen, um so eine Verzahnung mit der hier im Land vorhandenen Infrastruktur und der bundesweiten Helpline herzustellen“, sagte Stolz. Sie bedauerte, dass „nach wie vor Frauen und Kinder gezwungen sind, häuslicher Gewalt zu entfliehen. Leider werden Frauenhäuser wie hier in Ulm, mit engagierten und motivierten Frauen, weiter nötig sein. Für das große Engagement danke ich allen Beteiligten“, erklärte die Ministerin.
Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg
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