Landesjugendämter
Sicherung des Kindeswohls ist Gemeinschaftsaufgabe
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Das Statistische Bundesamt hat mit den Zahlen von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2019 auf eine Zunahme von Kindeswohlgefährdungen hingewiesen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter nimmt dazu Stellung und sieht die Stärkung der Jugendämter als gemeinschaftliche Aufgabe.
07.01.2021
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat Zahlen von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2019 veröffentlicht. Insgesamt 55.500 Fälle der Kindeswohlgefährdung haben die Jugendämter in Deutschland im vorletzten Jahr festgestellt. Oft lagen mehrere Gefährdungsarten gleichzeitig vor, am häufigsten Vernachlässigungen.
Das Umfeld wird sensibler fürs Thema
„In 2019 wurde wiederholt ein deutlicher Anstieg an Kindeswohlgefährdungen festgestellt: 10 Prozent mehr gemeldete Gefährdungen als im Vorjahr. Das ist eine traurige Bilanz, zeigt aber gleichwohl: Das Umfeld der Kinder und Jugendlichen – seien es die Schule, die Kindertagesstätten, Nachbarn oder Verwandte – ist sensibler für dieses Thema geworden. Die Devise ist immer: Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung lieber einmal mehr als einmal zu wenig melden“, resümiert Lorenz Bahr, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter).
Gemeinsame Verantwortung für Kinderschutz
Die Statistik zeigt aber auch, dass die Jugendämter in Deutschland die zentrale Kinderschutzorganisation sind, die in gemeinsamer Verantwortung die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen. Diese Feststellung ist in Zeiten der Pandemie umso wichtiger, denn Jugendämter können ihre Aufgaben nur mithilfe anderer Akteure wahrnehmen: Polizei und Justiz, aber eben auch Schulen und Kindertageseinrichtungen sind gefragt, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sein könnten und im Bedarfsfall eine entsprechende Meldung an die Jugendämter zu geben ist. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte meldeten demnach in 2019 insgesamt 12.367 Kindeswohlgefährdungen, Schulen alleine 7.483 und Jugendämter aus ihren Direktkontakten 4.164 Kindeswohlgefährdungen.
Jugendämter in ihrer Aufgabenwahrnehmung stärken
„Wie hoch die Dunkelziffer ist, wissen wir leider nicht. Wir müssen aber davon ausgehen, dass bei weitem weniger Fälle an die Jugendämter gemeldet werden, als Gefährdungen vorliegen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Instanzen, die den Kindern am nächsten sind, wie die Schule und die Kindertageseinrichtungen, unmittelbar einschreiten. Ähnlich gilt das für die Polizei oder Staatsanwaltschaft, die Kindeswohlgefährdungen zum Beispiel bei Fällen häuslicher Gewalt aufdecken. Die Jugendämter kümmern sich darum, adäquate Maßnahmen einzuleiten und zu begleiten. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Jugendämter in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu stärken, denn sie leisten eine wichtige und notwendige Arbeit“, sagt Bahr.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR) vom 07.01.2020
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