Flucht und Migration
Seenotrettung: Paritätischer Wohlfahrtsverband sieht EU in der Verantwortung
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Mit Blick auf das Aussetzen der Operation Sophia und den Abzug der Marine vor der libyschen Küste warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, umgehend wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten. Die aktuellen politischen Maßnahmen seien mit den Werten des Grundgesetzes und den Zielen der Wohlfahrtspflege nicht zu vereinbaren.
11.04.2019
In einer aktuellen Resolution fordert der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands die sofortige Wiederaufnahme der europäischen Seenotrettung im Mittelmeer. Das höchste Gremium des Wohlfahrtsverbandes, in dem Vertreter/-innen von Behinderten- und Kinderrechtsorganisationen und unter anderem auch von Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG und Volkssolidarität sitzen, kritisiert das Aussetzen der Operation Sophia und den Abzug der Schiffe scharf.
„Das Aussetzen der Operation Sophia und der Abzug der Marine vor der libyschen Küste ist in der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer im wörtlichen Sinne unterlassene Hilfeleistung“, kritisiert Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Paritätische warnt vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, umgehend wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten. Darüber hinaus bedürfe es endlich einer europäischen Einigung zur Verteilung der aus Seenot Geretteten innerhalb Europas.
„Wenn politische Maßnahmen wie die Aufgabe der Mission „Sophia“ als Folge den Verlust von Menschenleben nach sich ziehen, sind sie mit den Werten des Grundgesetzes sowie den Zielen unserer humanitären Organisation nicht vereinbar“, kritisiert auch Achim Haag, Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), eine der großen überregionalen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen.
Der Paritätische Verbandsrat bekräftigte die Forderung nach der Schaffung legaler Zuwanderungswege. Angesichts der aktuellen Berichte aus Camps in Libyen dürfe es außerdem keinerlei Rückführung dorthin oder in andere Länder geben, in denen die Wahrung der Menschenrechte nicht gesichert sei, so der Beschluss.
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. vom 03.04.2019
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