Flucht und Migration
Schutz, Würde und Perspektiven für Kinder in Flüchtlingsunterkünften
Seit 2015 haben schätzungsweise eine halbe Million Kinder und Jugendliche in Deutschland Asyl beantragt. Vor allem Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften leben häufig über viele Monate oder sogar Jahre in Unterkünften, die in vielen Fällen nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Eine Bundesinitiative zeigt, wie geflüchtete Kinder und Jugendliche geschützt und gefördert werden können.
13.11.2018
Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2016 ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ hat verdeutlicht, wie die Rechte der Mädchen und Jungen besser gewahrt werden können.
Jedes Kind hat die gleichen Rechte auf Schutz und faire Chancen
Anlässlich einer Bilanzveranstaltung der Initiative in Berlin betont Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Jedes Kind hat die gleichen Rechte auf Schutz und faire Chancen – egal, woher es kommt und wer seine Eltern sind. Damit es jedes Kind packt, müssen wir allen ein gutes und sicheres Aufwachsen ermöglichen. Das gilt natürlich auch für geflüchtete Kinder. Im Rahmen der Bundesinitiative haben wir Leitlinien zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt und diese inzwischen in rund 100 Flüchtlingsunterkünften erprobt. Ich freue mich, dass sich diese Leitlinien bewährt haben und zum Vorbild für viele Einrichtungen und Träger geworden sind.“
© UNICEF/UN025296/Gilbertson VII Photo
Folgende Fortschritte wurden erzielt:
- bundesweit wurden erstmals einheitliche Standards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt.
- in rund 100 Konsultationseinrichtungen wurden Fachkräfte zum Gewaltschutz eingesetzt.
- gemeinsam mit externen Partnern wurden standardisierte Verfahren zum Gewaltschutz umgesetzt.
- umfassende Schulungsprogramme, an denen bereits über 2.250 Personen teilgenommen haben, unterstützen die Mitarbeitenden darin, Gefahren zu erkennen und ihre Handlungssicherheit zu stärken.
- über 25.000 Menschen wurden in den Konsultationseinrichtungen direkt erreicht, darunter ein Drittel Kinder und Jugendliche.
- in fast 100 Konsultationseinrichtungen wurden kinderfreundliche Orte und Angebote eingerichtet, damit Kinder und Jugendliche geschützte Räume sowie die Möglichkeiten haben, zu spielen, zu lernen, Kontakte zu knüpfen, Gehör zu finden und wieder ein Stück Normalität zu erfahren.
Kindeswohl als Maßstab des Handelns
Afshan Khan, UNICEF-Regionaldirektorin für Europa und Zentralasien, begrüßt die Fortschritte, die gemacht wurden, um geflüchtete Kinder besser zu fördern und zu schützen. „Die Bundesregierung und die gesamte Gesellschaft haben Großes geleistet und viel Menschlichkeit bewiesen, in dem sie so vielen gefährdeten geflüchteten Kindern und Jugendlichen Schutz, Sicherheit und eine Chance auf eine bessere Zukunft geboten haben. Deutschland bleibt ein Beispiel dafür, wie Länder, die geflüchtete Menschen aufnehmen, das Wohl der Kinder zum Maßstab ihres Handelns machen können.“
Trotz dieser positiven Ansätze sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Rechte der Kinder bundesweit wirksam umzusetzen und ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen.
Flüchtlingsunterkünfte sind kein Ort für Kinder
Georg Graf Waldersee, Vorsitzender des Deutschen Komitees für UNICEF, erklärt: „Kinder sollten so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht werden, denn diese sind selbst unter den besten Bedingungen kein Ort für Kinder. Für alle bestehenden Einrichtungen müssen deshalb dringend Standards verbindlich gemacht werden, die die Umsetzung der Kinderrechte sicherstellen und die Bedarfe der Kinder und Eltern berücksichtigen. Solange Kinder in den Flüchtlingsunterkünften leben, müssen sie gut geschützt und gefördert werden.“
Geflüchteten und migrierten Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu geben und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen, gehört zu den wichtigsten Investitionen für die gesamte Gesellschaft und ihren Zusammenhalt.
Die zuletzt im Herbst 2018 überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (PDF, 1MB) steht auf der Webseite von UNICEF zum Download zur Verfügung.
Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 13.11.2018
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