Flucht und Migration
Schutz der Familie lässt sich nicht zahlenmäßig begrenzen
Die Diakonie kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs und fordert Nachbesserungen. Das Gesetze müsse den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht werden. Außerdem könne man nicht die Augen davor verschließen, dass Kriege in Syrien und anderswo andauern. Dorthin können man niemanden zurück schicken.
08.05.2018
Zur morgigen Kabinettsbefassung mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Dem Gesetzesentwurf gelingt es nicht, den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht zu werden. Beim Vorrang von Familien mit minderjährigen Kindern und beim Nachzug von minderjährigen ledigen Geschwistern sind dringend Nachbesserungen erforderlich. Den Schutz von Ehe und Familie darf man nicht zahlenmäßig begrenzen, auch nicht bei subsidiär Schutzberechtigten. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Kriege in Syrien und anderswo andauern und eine Rückkehr für die Betroffenen bis auf weiteres lebensgefährlich wäre.“
Hintergrund
Die Neuregelung des Familiennachzugs für subsidär Geschützte ist politisch hoch umstritten und wir seit mehren Monaten auch in der Kinder- und Jugendhilfe und bei Kinderrechtsorganisationen intensiv diskutiert. Verschiedene Stellungnahmen und Positionen der einschlägigen Fachorganisationen stehen auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung: www.jugendhilfeportal.de/fokus/junge-fluechtlinge/
Quelle: Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 08.05.2018
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