Kultusministerkonferenz
Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022 in allen Ländern gesichert
Die Kultusministerkonferenz (KMK) zieht eine aktuelle Bilanz zum schulischen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022 und verabschiedet Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)" für die Sekundarstufe I.
18.10.2021
Schulen müssen offen bleiben
Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Schulen müssen weiterhin offen bleiben, um beste Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Zudem ist es weiterhin wichtig, dass möglichst viele Erwachsene sich solidarisch zeigen und sich impfen lassen. Nur so können die Schülerinnen und Schüler weiterhin einen normalen Schulalltag haben.“
Der Beschluss vom 07.10.2021 lautet wie folgt:
Die KMK stellt fest, dass es gelungen ist, trotz der Pandemie und der Delta-Variante im Schuljahr 2021/2022 durchweg in allen Ländern vollständigen und kontinuierlichen Präsenzunterricht sicherzustellen.
Der Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler findet weitestgehend ohne Einschränkungen und unter Beachtung der geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sicher statt. Manche zu Schuljahresbeginn verschärften Beschränkungen konnten inzwischen gelockert oder sogar aufgehoben werden.
Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, auf gemeinschaftliche Zusammenkünfte und Freizeitgestaltung mit anderen Kindern und Jugendlichen ist somit weitestgehend ohne Einschränkungen gesichert.Dank der guten Zusammenarbeit und des Einsatzes aller Beteiligter ist es auch gelungen, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge genau so erfolgreich wie in den vorangegangenen Jahren ihre Abschlussprüfungen ablegen und ihre Schulabschlüsse erlangen konnten. Die Kultusministerkonferenz wird – wie schon 2020 und 2021 – angemessene Regelungen finden, um den Schülerinnen und Schülern beim Schulabschluss 2022 keine Nachteile entstehen zu lassen.
Die Länder haben damit zentrale Forderungen der KMK insbesondere aus dem Beschluss vom 10. Juni 2021 zum „Schulischen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022“ aufgegriffen und umgesetzt, vor allem haben sie erreicht,
- dass alle Schulen mit Beginn des Schuljahres im Regelbetrieb (regulärer Schulbetrieb mit allen Schulfächern und Unterrichtsstunden) arbeiten,
- dass mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ pandemiebedingte Lernrückstände abgebaut und Angebote, die das soziale Lernen fördern, unterstützt werden,
- dass Präsenzunterricht auch unter Pandemiebedingungen die notwendige Grundlage erfolgreichen Lehrens und Lernens ist, dass diese Einsicht inzwischen umfassend gesellschaftliche Akzeptanz und Verbreitung gefunden hat und dass die Schulen den Präsenzunterricht unter eingespielten Schutzbedingungen sicherstellen,
- dass durch den Präsenzunterricht jetzt auch die vielfältigen zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zum erfolgreichen Aufholen von Lernrückständen umgesetzt werden können,
- dass die erworbenen Abschlüsse denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig sind und gegenseitig anerkannt werden,
- dass bei der Vergabe der Abschlüsse beruflicher Schulen die einschlägigen Rahmenvereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Prüfungen, eingehalten werden. Die duale Ausbildung hat sich auch in der Krise bewährt, die Länder als Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben dazu aktiv mit dem Engagement der beruflichen Schulen beigetragen.
Quarantäneregelungen und Präsenzunterricht besser aufeinander angepasst
Erfolgreich sei es auch gelungen, bei Infektionsfällen in den Schulen die Quarantäneregelungen so anzupassen, dass der Gesundheitsschutz und der Anspruch auf Präsenzunterricht sinnvoll in Einklang gebracht werden: Im Interesse eines verlässlichen Präsenzunterrichts sind die Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter auch bei einer weitgehenden Abschaffung der Maskenpflicht auf die tatsächlich infizierten Personen einzugrenzen, bzw. diejenigen, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten. Bei diesen engen Kontaktpersonen soll die Quarantäne weiterhin, sofern keine Krankheitssymptome auftreten, bereits nach fünf Tage mit einem negativen Testergebnis beendet werden können. Bei geimpften oder genesenen Personen werden keine Quarantänemaßnahmen verhängt.
Um die gewonnene Sicherheit für den Schulbetrieb zu erhalten, können die regelmäßigen Testungen für Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres fortgeführt werden.
Aufruf zum Impfen
Die Kultusministerinnen und -minister, Kultussenatorinnen und -senatoren appellieren insbesondere an die Erwachsenen und empfehlen auf der Basis der Stellungnahme der Ständigen Impfkommission auch den Schülerinnen und Schülern ab zwölf Jahren, vor dem Winter die Impfangebote wahrzunehmen. Perspektivisch ist auch mit einer Impfmöglichkeit und Impfempfehlung für jüngere Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Eine Impfung gegen Corona ist keine Voraussetzung für den Schulbesuch und die Teilnahme am Unterricht, aber sie sorgt für einen längerfristig sicheren Schulbetrieb in Präsenzform.
Präsenzunterricht dauerhaft sichern
Trotz dieser Fortschritte wird die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es weiterhin unerlässlich, die Schulen offen zu halten und den Präsenzunterricht dauerhaft zu sichern,
- um gerechte Teilhabe und beste Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.
- um schulische und außerschulische Angebote, die das soziale Miteinander fördern, sowie ganztagsschulische Bildung und Betreuung in vollem Umfang stattfinden lassen zu können.
- um Angebote in den Bereichen Sport, Kultur sowie künstlerische und ästhetische Bildung durch die Schulen und externen Partnerinnen und Partner ebenso wie Schulfahrten oder Austauschmaßnahmen zu organisieren.
- um Kinder und Jugendliche mit hochwertigen Bildungsangeboten in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung zu unterstützen. Multiprofessionelle Unterstützung muss dort ankommen, wo sie am meisten benötigt wird.
- um die Berufsorientierung und die duale Ausbildung nachhaltig zu stärken, denn auch in diesem Bereich sind qualitativ hochwertige Präsenzangebote für junge Menschen wichtiger denn je.
Fortschritte im digitalen Transformationsprozess
Darüber hinaus stellen die Kultusministerinnen und -minister und Kultussenatorinnen und -senatoren die erheblichen Fortschritte fest, die die Schulen im digitalen Transformationsprozess in der Zeit der Pandemie erreicht haben. Dank des Engagements von Bund, Ländern, Schulträgern und Schulen konnte die Digitalisierung von Schule und Unterricht trotz der erheblichen organisatorischen Belastungen und Einschränkungen in der Pandemie in kurzer Zeit erheblich verbessert werden. Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 und seinen Ergänzungsvereinbarungen haben Bund und Länder einen starken Innovationsimpuls gesetzt. Diese positive Entwicklung ist nun weiterhin zu stärken und auszubauen, auch unter Weiterentwicklung der Förderstrukturen im laufenden DigitalPakt Schule.
Die Digitalisierung von Schule und Unterricht wird gelingen, wenn Bund, Länder, Schulträger und Schulen weiterhin eng zusammenarbeiten und der Digitalpakt über das Jahr 2024 hinaus dauerhaft so verstetigt wird, dass alle Partner ihren finanziellen und organisatorischen Beitrag zur Digitalisierung leisten. Die Länder schlagen in diesem Zusammenhang vor, auf der Basis bisheriger Bund-Länder-Vereinbarungen im Bildungsbereich unterschiedliche Finanzierungsmodelle zu prüfen.
Digitalisierung weiter voranbringen
Ties Rabe, Koordinator der A-Länder und hamburgischer Senator für Schule und Berufsbildung: „Trotz der großen Belastungen des Schulsystems durch die Pandemie konnte die Digitalisierung in kurzer Zeit deutlich verbessert werden. Diesen Schwung wollen wir nutzen und Digitalisierung weiter voranbringen. Deshalb freuen wir uns über die hilfreichen Hinweise der „Ständigen wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“. Zugleich fordern wir eine Verstetigung des Digitalpaktes. Die Digitalisierung des Schulsystems mit rund elf Millionen Schülerinnen, Schülern und Schulbeschäftigten in rund 45.000 Schulen ist eine gewaltige Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Dabei müssen wir auch die zahlreichen Probleme und Streitpunkte mit dem Datenschutz lösen, um künftig sichere und stabile Programme einsetzen zu können.“
Weg der Modernisierung konsequent weitergehen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Koordinator der Bundesländer und Hessischer Kultusminister: „Bei allen Belastungen für unsere Kinder und Jugendlichen hat die Corona-Krise uns allen doch auch einen gewaltigen Schub in Sachen Digitalisierung gegeben. Wir sind uns in den Ländern einig, dass wir den Weg der Modernisierung von Schule und Unterricht konsequent weitergehen wollen und dafür den mit dem DigitalPakt Schule eingeschlagenen Weg über das Jahr 2024 fortsetzen und verstetigen wollen.“
Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Schulfach
Die Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)“ wurde heute verabschiedet. Sie soll den Ländern bei Einführung des Wahlpflicht- oder Wahlfaches Hilfestellungen für die Erarbeitung eines länderspezifischen Curriculums und für Qualitätsentwicklungsmaßnahmen geben.
Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Empfehlungen sind ein großer Schritt zur Gleichstellung der Gebärdensprache mit anderen Sprachen. Sie machen Aussagen zum Erwerb einer gebärdensprachlichen Handlungskompetenz, insbesondere zur kommunikativen Kompetenz, zur Text- und Medienkompetenz, zur Sprachbewusstheit und Sprachreflexion, zur Sprachlernkompetenz und zur transkulturellen Kompetenz. Indem die Länder dafür Sorge tragen, dass Schülerinnen und Schüler die in diesen Empfehlungen formulierten Kompetenzen in den jeweiligen landesspezifischen Unterrichtsangeboten erwerben können, wird eine Vergleichbarkeit, Zielorientierung und Überprüfbarkeit des Kompetenzerwerbs im Gebärdensprachenunterricht sichergestellt.“
Quelle: Kultusministerkonferenz vom 08.10.2021
Termine zum Thema
-
01.07.2024
Digitale Selbstverteidigung: Kinder- und Jugendmedienschutz stärken
-
08.07.2024
Qualifizierung "Inklusion in der Jugendarbeit"
-
12.09.2024
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe – Herausforderungen an einen inklusiven Kinderschutz
-
18.09.2024
Weiterbildungskurs Systemische Therapie
-
01.10.2024
Sprachförderung mit Kettenmärchen und Kamishibai
Materialien zum Thema
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des BMFSFJ vom 28. März 2024
-
Broschüre
Listen to us! Einblicke in die „Pflegekinderhilfe“ Hearing mit jungen Menschen, Eltern, Pflegeeltern und Fachpolitiker*innen im Deutschen Bundestag
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Forderungen zur Europawahl 2024
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Seminarkonzept – Kinderrechtebasierte Demokratiebildung Konzept, Unterrichtsimpulse und Materialien zur Verankerung kinderrechtebasierter Demokratiebildung in der fachschulischen Ausbildung pädagogischer Fachkräfte
-
Expertise / Gutachten
JAdigital-Expertise: Stand und Entwicklung der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendbildung
Projekte zum Thema
-
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten
-
Reinhard Gansert
SpoSpiTo-Bewegungs-Pass an Grundschulen – Laufend zu mehr Gesundheit und Klimaschutz
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Cluster Projekte GmbH
Modellprojekt DiKon – Digital in Kontakt sein mit jungen Menschen
-
IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Sprachanimation in internationalen Begegnungen
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
miteinanderleben e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Berliner Institut für Soziale Kompetenz & Gewaltprävention e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (gGmbH)
-
Sonstige
Graf Recke Stiftung