Bremen
Projektmittel für Junge Szene/Subkultur
Bremen vergibt Projektmittel für Junge Szene/Subkultur: Die Antragsphase ist vom 6.–30. Juli 2026. Gefördert werden nicht-kommerzielle, experimentelle und spartenübergreifende Projekte mit jungem Publikum. Teams unter 35 Jahren und Kultur-Start-ups werden bei der Förderung priorisiert.
20.07.2026
Das Projektmittelverfahren der Jungen Szene/Subkultur ist gestartet. Das Online-Antragsportal für die dritte Tranche der Projektmittel steht hierfür vom 6. Juli 2026 bis zum 30. Juli 2026, 18 Uhr, zur Verfügung. Interessierte Kulturschaffende können ihre Anträge innerhalb dieses Zeitraums digital über die www.kultur.bremen.de einreichen.
Das Vergabeverfahren der Jungen Szene-Subkultur zielt auf die Unterstützung von Projekten, die wesentlich geprägt sind durch eine experimentelle Herangehensweise sowie noch in der Entstehungsphase befindliche Vorhaben. Die Projekte adressieren zumeist ein Publikum abseits sonstiger geförderter oder kommerzieller Angebote. Des Weiteren werden auch Projekte unterstützt, die unterschiedliche Sparten miteinander verbinden, zum Beispiel durch die Integration von Vorträgen oder interaktiven Elementen. Zusätzlich werden spartenübergreifende Raumnutzungen gefördert, die oft mit Ateliers, Werkstätten oder Workshops kombiniert werden.
Die Förderung der Jungen Szene soll darüber hinaus insbesondere die Gewinnung von Erfahrungen durch die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen sowie innovativen Formaten kultureller Präsentation unterstützen. Dabei sollen Teams von Kulturschaffenden gefördert werden, in denen unter 35-Jährige maßgeblich in Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Zusätzlich sollen „Start-Ups“ im Bereich Kulturprojekten gefördert werden, um innovative Ideen und neue kreative Ansätze zu ermöglichen.
Von der Förderung ausgenommen sind kommerzielle, gewinnorientierte Projekte oder solche, die überwiegend unternehmerischen Ziele, wie zum Beispiel Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebs verfolgen und Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter.
Quelle: Pressestelle des Senats Bremen vom 02.07.2026
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