Meilenstein

Plattform für Kinderrechtekommentare ab sofort online

Am 20. November ging eine neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention online. Dort finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort.

22.11.2021

Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt.

Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros und Vorstand der BAG Kinderinteressen, sagte über das Projekt: „Wir wollen eine Lücke schließen. Es gibt schon eine Reihe Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, sie stammen aus ganz unterschiedlichen Quellen im deutschsprachigen Raum und sind im Netz verstreut. Wir bündeln nun alle Allgemeinen Bemerkungen auf einer deutschen Website.

Erstmalig können Anwender/-innen nun auf einen Blick erkennen, ob eine Bemerkung bereits ins Deutsche übersetzt wurde und diese direkt abrufen. Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur  Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten.

Auch die politischen Verantwortungträger/-innen sind gefragt: die Bundesregierung und Landesregierungen. Da ist oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der UN-Konvention gut umgesetzt werden können. Das hat auch der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst,“ betonte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung veröffentlicht. Es geht um die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Diese Bemerkung wurde von den Kooperationspartnerinnen sofort übersetzt und einer Expert(-inn)engruppe zur redaktionellen Überarbeitung vorgelegt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 hat es in sich:

Der UN-Ausschuss hat mehr als 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Ländern einbezogen und die Beteiligten haben sehr klare Aufträge formuliert: Sie wollen in ihrer Privatsphäre geschützt werden. Sie wollen wissen, wie sie sich dagegen wehren können, wenn Unternehmen ihre Daten sammeln und Werbung auf sie zuschneiden,“ so Claudia Kittel.

Diese Bemerkung, da sind wir uns einig, wird ein neues Bewusstsein für die Rolle digitaler Welten für Kinder und Jugendliche schaffen,“ resümierte Susanne Feuerbach.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 19.11.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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