Integration

Pilotprogramm „NesT" wird reguläres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Integrationsstaatsministerin Reem Alabali-Radovan verstetigen das gemeinsame staatlich-gesellschaftliche Aufnahmeprogramm „Neustart im Team" zum 1. Januar 2023. Damit stehen zusätzliche Resettlementplätze für besonders schutzbedürftige Geflüchtete dauerhaft zur Verfügung. Für 2023 sind bis zu 200 zusätzliche Aufnahmen geplant.

14.07.2022

Das bisherige Pilotprogramm Neustart im Team (NesT) wird integraler Bestandteil des deutschen Resettlement-Programms. Resettlement ist die Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, die weder eine Bleibeperspektive im Erstzufluchtsstaat noch eine Möglichkeit haben, in ihre Heimat zurückzukehren. Das Resettlement ist ein Weg der legalen Migration, der unabhängig und neben dem Grundrecht auf Asyl besteht. Die Auswahl für das Resettlement-Programm erfolgt nach Kriterien des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR).

Bundesinnenministerin Faeser erklärte:

„Viele Menschen in Deutschland fragen sich, was sie konkret tun können, um Flüchtlinge nach Ankunft in Deutschland zu unterstützen. Mit dem NesT-Programm gibt es einen Weg, sich im Rahmen von Resettlement-Aufnahmen für besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge zu engagieren und diesen Menschen ein schnelles Einleben in Deutschland zu ermöglichen. Mentorinnen und Mentoren leisten dabei eine sehr wichtige Arbeit, z.B. unterstützen sie bei Behördengängen. Daher freue ich mich, dass das Programm fortgesetzt wird und die Hürden für die Teilnahme am Programm verringert werden."

Integrationsstaatsministerin Alabali-Radovan erläuterte hierzu:

„Wir wollen, dass noch mehr engagierte Frauen und Männer beim NesT-Programm mitmachen können, für noch mehr hoffnungsvolle Perspektiven für Schutzbedürftige. Ob im Freundeskreis organisiert, von der Kirchengemeinde unterstützt oder vom örtlichen Sportverein gesponsort: Die Mentoring-Gruppen vor Ort sind der entscheidende Schlüssel für den Erfolg von NesT. Sie sorgen für ein gutes Ankommen und schnelle Integration der Geflüchteten, sie stärken den Zusammenhalt in den Nachbarschaften."

Enge Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und dem UNHCR

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), die Integrationsbeauftragte (IntB) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeiten eng mit zivilgesellschaftlichen Partnern und dem UNHCR im Rahmen des NesT-Programms zusammen.

Voraussetzung für eine Aufnahme von Flüchtlingen über NesT ist, dass sich für ihre Unterstützung in Deutschland mindestens vier Mentor:innen finden, die für die Ankommenszeit eine Wohnung zur Verfügung stellen und das Einleben in Deutschland unterstützen, z.B. bei Behördengängen, bei der Suche nach Kita, Schule, Ausbildungs- oder Jobangeboten und beim Ankommen in der Nachbarschaft.

Die begleitende Evaluierung des NesT-Programms durch das Forschungszentrum des BAMF zeigt, dass NesT sowohl von den Flüchtlingen als auch von den zivilgesellschaftlichen Mentor:innen als Bereicherung wahrgenommen wird.

Finanzielle Unterstützungsvorgaben werden angepasst

Um noch mehr Mentor:innen für das Programm zu gewinnen, werden die finanziellen Anforderungen zum 1. Juli 2022 abgesenkt. Mentor:innen verpflichten sich dann, für 12 Monate (bisher waren es 24 Monate) eine Wohnung für Flüchtlinge zu stellen oder die Nettokaltmiete zu übernehmen. Damit wird die finanzielle Unterstützungsvorgabe an die Integrationsbegleitung angepasst, die bereits jetzt für 12 Monate vorgesehen ist.

Weitere Informationen auf der Website des NesT-Programms.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 01.07.2022

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