SGB VIII-Reform

Offener Brief von AGJ, DJI und BJK fordert zügige Verabschiedung des KJSG

Die Vorsitzenden von AGJ, DJI und BJK haben einen offenen Brief „Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!“ veröffentlicht. Sie fordern darin den Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die zügige Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes den Reform- und Weiterentwicklungsprozess für mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

29.03.2021

Unterzeichnet wurde der offene Brief am 28. März 2021 von:

  • Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
  • Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI)
  • Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums

Der offene Brief steht auf den Internetseiten der AGJ zum Download (PDF) zur Verfügung. Im Folgenden findet sich der offene Brief im Wortlaut:

Chance einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen!

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – KJSG-RegE 2020 – beinhaltet die wichtige Chance einer fachlichen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts, wie sie seit vielen Jahren gefordert und von zahlreichen Institutionen, Verbänden und Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe durch Stellungnahmen, Diskussions- und Positionspapiere mitgestaltet worden ist. Es dokumentiert den von vielen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und ihren zahlreichen Kooperatonspartner*innen getragenen Kompromiss einer Reform des SGB VIII am Ende eines langen und intensiven Dialogprozesses.

Sicherlich hätte man sich mehr, manches umfänglicher und anderes schneller wünschen können. Das heißt aber nicht, dass man unter dem Strich gänzlich unzufrieden sein musss mit dem, was nun vorliegt. Vor allem die mit dem Gesetzentwurf verbundene Chance einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sollte auf keinen Fall ungenutzt bleiben! Die partiell erweiterte Subjektstellung der Adressat*innen, die Stärkung von Herkunftsfamilien und Pflegeeltern und der Elternarbeit sind wie der neue Blick auf Selbstvertretungen von Adressat*innen wünschenswerte Verbesserungen einer modernen Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Einführung von Ombudsstellen, die ausgebauten Beratungs- und Beteiligungsansprüche sowie die Berücksichtigung der Geschwisterperspektive und der Anliegen der Careleaver sollten Anlass sein, den Gesetzgebungsprozess kritisch, gleichwohl aber in der Erwartung an ein parlamentarisches Verfahren zu begleiten, an dessen Ende eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stehen muss.

Zum Abschluss der jetzigen Legislaturperiode sollte ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stehen, mit dem die Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird. Für nicht wenige Handlungsfelder wäre das KJSG so etwas wie ein Startschuss, mit dem sich die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg zu mehr Inklusion, Teilhabe und Beteiligung machen muss.

Bund, die Fraktionen des Bundestages und die Länder sind jetzt gefordert, ihrer Verantwortung für eine solche Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden, kompromissbereit zu sein und durch die Verabschiedung den Reform- und Weiterentwicklungsprozess des KJSG zu ermöglichen!

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 28.03.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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