Freiwilliges Engagement
Neues Gesetz verbessert Position ehrenamtlich Engagierter
Kultusstaatssekretär und Ehrenamtsbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg Georg Wacker begrüßt Entscheidung des Bundes, die langjährige Forderung Baden-Württembergs zur Stärkung des Ehrenamts umzusetzen.
16.09.2009
Ab sofort sollen ehrenamtlich Engagierte auf noch unbürokratischere Unterstützung durch den Bund zählen können. Im Juli hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das die Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände sowie elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister flexibler regelt. Die Zustimmung durch den Bundesrat steht für den 18. September 2009 aus. Das Gesetz geht auf eine Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg und dem Saarland vom Juni 2008 zurück.
Das neue Gesetz begrenzt die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsverbände, die unentgeltlich tätig sind oder ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten. Diese Personen haften in ihrer Funktion als Vorstand künftig nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bisher konnten ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder für das Handeln anderer haftbar gemacht werden, obwohl sie für den betreffenden Bereich nicht verantwortlich waren.
Des Weiteren bietet das neue Gesetz ab sofort die Möglichkeit, sich elektronisch im Vereinsregister anzumelden, um Änderungen oder Eintragungen zu vereinfachen. Eine Anmeldung in Papierform bleibt weiterhin möglich.
Baden-Württemberg hatte bereits 2006 eine Gesetzesinitiative eingebracht, die darauf zielte, das Vereinsrecht zu modernisieren sowie vereins- und ehrenamtsfreundlicher und unbürokratischer zu gestalten. "Ich begrüße die Entscheidung vom Bund als ein wichtiges Signal zur Stärkung des Ehrenamts. Wer sich für Staat und Gesellschaft ehrenamtlich engagiert, sollte nicht den gleichen Risiken ausgesetzt sein, wie etwa ein hauptamtlicher Geschäftsführer eines Unternehmens", sagte Kultusstaatssekretär und Ehrenamtsbeauftragter der Landesregierung Georg Wacker MdL.
In Baden-Württemberg spielt das Ehrenamt eine bedeutende Rolle. Rund 42 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Land engagieren sich ehrenamtlich. "Wer Solidarität von der Gesellschaft fordert, muss sich selbst solidarisch zeigen und das Ehrenamt soweit wie möglich unterstützen", sagte Wacker. Bereits 2006 hat das Land eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, für die seit diesem Jahr keine Selbstbeteiligung mehr gezahlt werden muss. Seit 2005 wird jedes neue Gesetz, jede Rechtsverordnung und jede Verwaltungsvorschrift einer so genannten Ehrenamtlichkeitsprüfung unterzogen. Diese stellt sicher, dass bürgerschaftliches Engagement nicht beeinträchtigt wird.
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