Sachsen-Anhalt
Neues Bildungsprogramm auf dem Weg in die Kitas
Sachsen-Anhalt führt ein neues Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege ein: „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“. An der Fortschreibung wirkten fast 1.000 Fachkräfte aus Praxis, Wissenschaft und Kommunen mit. Besondere Schwerpunkte sind Sprachförderung, Inklusion, Kinderrechte, Demokratie- und Umweltbildung sowie der Übergang in Schule und Hort.
01.09.2025
Das Bildungsprogramm ist gedruckt – die Pakete sind gepackt: In Kürze erhalten die rund 1.800 Kindertageseinrichtungen und etwa 160 Kindertagespflegestellen in Sachsen-Anhalt die fortgeschriebene Ausgabe des Bildungsprogramms „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“.
Dem ging ein Prozess voraus, der konsequent auf Dialog setzte: Fast 1.000 Fachkräfte aus Kitas, Wissenschaft und Kommunen brachten auf sieben Veranstaltungen ihre Expertise in die Weiterentwicklung ein. Verantwortet wurde dieser Prozess vom Kompetenzzentrum Frühe Bildung der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Besondere Schwerpunkte des Programms liegen auf der sprachlichen Bildung, dem Übergang vom Kindergarten in Schule und Hort, der Demokratie-, Umwelt- und Medienbildung, der Förderung von Inklusion sowie der Stärkung der Kinderrechte.
Ministerin Petra Grimm-Benne erklärt:
„Das neue Bildungsprogramm ist ein Gemeinschaftswerk, das Impulse aus Wissenschaft und Praxis aufgreift. Damit sichern und entwickeln wir die hohe Qualität in den Kitas weiter. Die Fachkräfte erhalten eine aktualisierte Grundlage dafür, dass unsere Kinder bereits vor Schuleintritt die bestmögliche Bildung erhalten. So schaffen wir bessere Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang in die Grundschule und stärken zugleich die Hortarbeit.“
Nahezu 20.000 pädagogische Fach- und Leitungskräfte sowie Kindertagespflegepersonen erhalten ab 2026 für die Implementierung des neuen Bildungsprogramms zwei volle Fortbildungstage – bezahlt, freigestellt und ohne Abstriche beim Betreuungsschlüssel. Dafür stellt das Land rund 13 Millionen Euro bereit. Das Bildungsprogramm wurde erstmals 2004 veröffentlicht. Seit 2013 bildet es die verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit in allen Kindertageseinrichtungen des Landes. Diese verbindliche Umsetzung ist im Kinderförderungsgesetz und einer entsprechenden Rechtsverordnung geregelt. Seit dem 1. August 2025 gilt die Fortschreibung nun als verbindliche Grundlage für die Arbeit in den Kitas und Kindertagespflegestellen Sachsen-Anhalts.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.08.2025
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