Flucht und Migration
Neues Asylpaket: Paritätischer bewertet Kabinettsbeschluss als herben Rückschlag in der Integrationspolitik
Die am 17.04.2019 im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwürfe im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts stellen nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen deutlichen Rückschritt in der Integrationspolitik dar. Sollten die Pläne umgesetzt werden, werde einer Vielzahl von Menschen jeglicher Zugang zu Bleiberechten versperrt und die Rechte geflüchteter Menschen systematisch beschnitten. Die geplanten Gesetzesverschärfungen seien insbesondere angesichts der nur noch moderaten Zugangszahlen weder nachvollziehbar noch notwendig.
18.04.2019
„Trotz nur moderater Zugangszahlen tut die Große Koalition so, als befände sich Deutschland im Notstandsmodus. Es ist nicht nachvollziehbar, warum derart restriktive Verschärfungen in der Asylpolitik im Eiltempo durchgepeitscht werden, statt sich Zeit für eine Analyse des tatsächlichen Gesetzgebungsbedarfes zu nehmen. Mit dem so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden nun die vorhandenen guten Ansätze der Integrationsförderung geradezu konterkariert“, kritisiert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Neuer Duldungsstatus schließt Menschen von Integration aus
Die geplante Einführung eines neuen Duldungsstatus für Personen mit angeblich ungeklärter Identität werde eine Vielzahl von Menschen von allen Integrationsangeboten ausschließen, warnt der Paritätische. Das brächte für die Betroffenen jahrelange Perspektivlosigkeit mit sich. Auch die massive Ausweitung der Abschiebungshaft wird vom Verband heftig kritisiert. „Abschiebungshaft droht zum Normalfall zu werden, anstatt verfassungskonform nur als letztes Mittel angewendet zu werden. Dabei ist die Inhaftierung einer der stärksten Eingriffe des Staates in die Rechte eines Menschen“, kritisiert Hesse. Hinzu komme, dass die Haft nicht mehr in gesonderten Einrichtungen, sondern in regulären Strafgefängnissen erfolgen soll, obwohl dies der Europäische Gerichtshof bereits ausdrücklich als rechtswidrig erkannt hat.
Sozialleistungen nicht zur Begrenzung von Migration einsetzen
Auch die geplanten Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz kritisiert der Paritätische und warnt, dass es zu Leistungsausschlüssen und für viele Betroffene zu Leistungskürzungen kommen werde. Werner Hesse: „Sozialleistungen dürfen nicht zur Begrenzung von Migration eingesetzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Trotzdem soll hier augenscheinlich Druck auf Schutzsuchende ausgeübt werden.“ Die Pläne der Bundesregierung seien vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Zudem seien die Regelsätze ohnehin seit Jahren nicht bedarfsdeckend. Der Verband fordert daher die politische Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen.
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. vom 17.04.2019
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