Förderinformationen

Neue „Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern“ fördert kleine und innovative Projekte

Die neu geschaffenen Zukunftsstiftung soll dem bürgerschaftlichen Engagement in Bayern einen zusätzlicher Impuls geben. Die Verbrauchsstiftung hat ein Kapital von rund 2,5 Millionen Euro, das über den Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung stehen wird. Damit sollen insbesondere kleine und innovative Ehrenamtsprojekte gefördert werden, die noch am Anfang stehen und eine finanzielle Starthilfe benötigen.

14.03.2018

Mit der neuen „Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern“ wird das ehrenamtliche Engagement in Bayern weiter gestärkt. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat die Stiftung am 13. März im Rahmen eines Festaktes vorgestellt: „Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Es ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Dabei ist es lebendig und entwickelt sich ständig weiter. Es gibt viele neue, innovative Ideen für bürgerschaftliches Engagement. Manche benötigen eine finanzielle Starthilfe, um sich zu etablieren. Dafür steht nun die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern zur Verfügung. Die Verbrauchsstiftung hat ein Kapital von rund 2,5 Millionen Euro. Damit wollen wir vor allem kleinere Ehrenamtsprojekte künftig finanziell unterstützen.“

Die Verbrauchsstiftung hat den Vorteil, dass das Stiftungsvermögen und nicht nur die Erträge für den Stiftungszweck verbraucht werden können. Zustiftungen sind dabei möglich. So können über einen Zeitraum von 10 Jahren vor allem kleinere und innovative Ehrenamtsprojekte finanziell unterstützt werden. Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern versteht sich auch als Vermittlerin zwischen anderen Stiftungen, Organisationen, Institutionen und Privatpersonen. So soll dem Bürgerschaftlichen Engagement in Bayern ein zusätzlicher Impuls gegeben werden. Die Stiftung trägt dazu bei, den Verfassungsauftrag umzusetzen. Nach Art. 121 der Bayerischen Verfassung fördern Staat und Gemeinden den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.

Kontakt zur Stiftung kann unter info@ehrenamtsstiftung.bayern.de aufgenommen werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 13.03.2018

Back to Top