Kinder- und Jugendschutz
Neue Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Martina Hannak-Meinke ist neue Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Sie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannt und wird die Leitung der BPjM ab dem 1. April 2016 übernehmen.
31.03.2016
"Ich freue mich, dass wir mit Martina Hannak-Meinke eine neue Vorsitzende gefunden haben, mit der die Bundesprüfstelle ihre Aufgaben weiter engagiert wahrnehmen und Verantwortung für einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz übernehmen kann", sagte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei der Ernennung.
Martina Hannak-Meinke war zuletzt Leiterin des Referates Grundsatzangelegenheiten der Engagementpolitik des BMFSFJ. Als Juristin begann ihre berufliche Laufbahn 2003 als Referentin in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, von 2008 bis 2016 war sie in unterschiedlichen Bereichen im BMFSFJ tätig.
"Die Bundesprüfstelle leistet innerhalb des vielschichtigen Kinder- und Jugendmedienschutzes einen wichtigen Beitrag, um das Aufwachsen Minderjähriger in einer digitalisierten Gesellschaft zu gestalten", erklärte die neue Leiterin der BPjM, Hannak-Meinke. "Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr auf die vor mir liegenden Aufgaben und die sich dadurch ergebende Möglichkeit, mich in diesem Bereich aktiv für Kinder und Jugendliche einsetzen zu können."
Hannak-Meinke folgt auf die langjährige Vorsitzende Elke Monssen-Engberding, die zum 29. Februar 2016 aus ihrem Amt schied und zu Beginn des Monats mit einem Festakt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verabschiedet wurde.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie ist zuständig für die Indizierung von Träger- und Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2016
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