Kinderschutz
Mündliche Anfrage in Niedersachsen: Ärztliche Begleitung in Jugendämtern nötig?
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang und Sylvia Bruns (FDP) geantwortet.
29.09.2014
Die Abgeordneten Horst Kortlang und Sylvia Bruns (FDP) hatten gefragt:
Kindesmissbrauch ist auch in Niedersachsen ein ernstes Problem. Inzwischen gibt es bereits eine Vielzahl an Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen und Hilfe zu bekommen, allerdings besteht laut einigen Ärzten und Experten weiterhin Handlungsbedarf. Bemängelt wird insbesondere, dass in Jugendämtern in solchen Fällen eine ärztliche Begutachtung fehlt. Ein Sozialpädagoge könne Hämatome und Ähnliches bei möglicherweise betroffenen Kindern nicht genau diagnostizieren, sodass wertvolle Zeit verloren gehe und womöglich das Leben des Kindes gefährdet sei. Es wäre danach angebracht, Jugendämter mit Kinderärzten oder Personal mit kindesmedizinischen Kenntnissen auszustatten, um Kindesmissbrauch frühzeitig feststellen zu können.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung das Problem, und inwiefern hält sie den oben erwähnten Lösungsvorschlag für umsetzbar?
- Gibt es gegenwärtig Fortbildungsmöglichkeiten für Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in diesem Bereich? Falls nein, inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, solche Fortbildungen einzusetzen?
- Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, dass bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter mit entsprechender Erfahrung im kindesmedizinischen Bereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes bei ausgewählten Hausbesuchen begleiten, um Kindesmissbrauch frühzeitig zu erkennen?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung ist für die Landesregierung von besonderer Bedeutung. Dabei ist die Aufgabenverteilung zwischen Land und örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt ist, zu beachten. Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung anderer Aufgaben. Das Land Niedersachsen unterstützt die örtlichen Träger insbesondere durch finanzielle Förderung, die Weiterentwicklung neuer Arbeitsansätze, die Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch Informationstransfer.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Von sozialpädagogisch ausgebildetem Personal kann nicht erwartet werden, dass es umfassende kindesmedizinische Kenntnisse hat. Daher ist davon auszugehen, dass es bei Bedarf entsprechend qualifizierte Personen hinzuzieht. Auf welchem Weg dies geschieht, liegt in der Verantwortung der Jugendämter.
Um insbesondere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Kinderkliniken bei der zum Teil schwierigen Diagnose einer Misshandlung zu unterstützen, fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover. An diese Stelle können sich Ärztinnen und Ärzte landesweit wenden, da die entsprechenden Unterlagen elektronisch übersandt werden können, eine telefonische Beratung erfolgt und bei Bedarf auch Untersuchungen vor Ort durchgeführt werden.
Zu 2.:
Zu den Aufgaben der Kinderschutzambulanz gehört u.a. die Fortbildung. Neben Ärztinnen und Ärzten können sich hier auch Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeiter qualifizieren. Außerdem bietet die vom Land Niedersachsen mitfinanzierte Akademie für öffentliches Gesundheitswesen verschiedene Veranstaltungen im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit an, z.B. auch zu Fragen des gemeinsamen Handelns von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe.
Darüber hinaus ist auf dem Internetportal Kinderschutz (<link http: www.kinderschutz-niedersachsen.de extern>www.kinderschutz-niedersachsen.de) der „Ärztliche Leitfaden Kinderschutz" integriert. Dieses Dokument, das ursprünglich lediglich in gedruckter Fassung vorlag, wurde aktualisiert und steht nun online zur Verfügung. Ziele dieses Leitfadens sind mehr Sicherheit im Umgang mit Problemen bei Gewalt gegen Kinder, ein kompetentes Fallmanagement in der ärztlichen Praxis oder in den Beratungsstellen sowie eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Hilfesysteme.
Zu 3.:
Die Arbeitsorganisation und der Einsatz der Fachkräfte liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Ob und inwieweit bei Hausbesuchen ärztliches Personal hinzu zu ziehen ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Quelle: Land Niedersachsen vom 29.09.2014
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