Oberste Landesjugendbehörde
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Als oberste Landesbehörde gestaltet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit rund 400 Beschäftigten die Sozialpolitik und steuert die Sozialleistungen des Landes als überörtlicher Sozialhilfeträger. Das zum Geschäftsbereich gehörende Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellt in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege und karitativen Organisationen die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen sicher. Das Ministerium ist Aufsichtsbehörde für die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Im Bereich der Pflegeversicherung wirkt es mit bei der Planung und Finanzierung der pflegerischen Infrastruktur.
Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik fördert das Ministerium eine umfangreiche Palette an Projekten, zum Beispiel um Jugendlichen einen guten Start in Ausbildung oder Arbeit zu ermöglichen. Für die junge Generation werden auch familienpolitische und generationsübergreifende Programme entwickelt und umgesetzt.
Das Ministerium hat eine "Abteilung Frauen und Gleichstellung". Hier werden Gesetze für die tatsächliche Gleichberechtigung und Programme für bessere Chancen und Lebensbedingungen für Frauen entwickelt. Damit arbeitet das Ministerium am Auftrag der Niedersächsischen Verfassung, alles zu unternehmen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen.
Im Gesundheitsbereich trifft das Ministerium mit dem Landesgesundheitsamt Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten. Zusammen mit dem Bund und den Kommunen ist es für die Krankenhausförderung zuständig. Zum Geschäftsbereich gehören weiterhin Maßregelvollzugseinrichtungen mit dem Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (Standorte: Moringen, Brauel und Bad Rehburg) und den beliehenen Krankenhausträgern in Göttingen, Hildesheim, Königslutter, Lüneburg, Osnabrück, Wehnen und Wunstorf. Für berufsrechtliche Angelegenheiten ist das Ministerium oberste Aufsichtsbehörde.
Der Landespatientenschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner der Landesregierung rund um die Fragen und Sorgen von Patientinnen und Patienten.
Die Politik für Migration und Teilhabe setzt den Fokus darauf, dass zugewanderte Menschen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben haben. Unser Ziel ist die volle Gleichstellung und Chancengleichheit. Dazu zählt zum Beispiel die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen berät die Staatskanzlei und die übrigen Ministerien in behindertenpolitischen Fragen.
Zwei Stiftungen sind im MS angesiedelt: Die Landesstiftung Kinder von Tschernobyl und die Stiftung Familie in Not.
Für den Bereich Tageseinrichtungen und Tagespflege ist das Niedersächsische Kultusministerium zuständig. Die Aufgaben Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung sind in der Nds. Landesschulbehörde angesiedelt. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe werden von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen wahrgenommen.