Flucht und Migration
Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte: Mehr Sicherheit und Unterstützung für besonders Schutzbedürftige
Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" herausgegeben. Sie dienen als wichtige Orientierungshilfe bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten. Angestrebt wird eine bundesgesetzliche Regelung.
20.06.2017
Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage der Mindeststandards enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten. Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.
Schutz und Unterstützung für alle Bewohner
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: "Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“
"Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. "Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“
Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften
Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.
Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr <link https: www.jugendhilfeportal.de fokus junge-fluechtlinge artikel schutz-von-gefluechteten-mit-ihnen-sprechen-nicht-ueber-sie external-link-new-window zur Übergabe der>Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.
Konsultationen mit Zivilgesellschaft
Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.
Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.
Weitere Informationen
Die überarbeitete Ausgabe der <link http: www.bmfsfj.de mindeststandards external-link-new-window als>"Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" (pdf 949 KB) steht auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.
Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der "Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften", die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um.
UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte <link https: www.kfw.de inlandsfoerderung Öffentliche-einrichtungen kommunale-soziale-basisversorgung sonderförderung-flüchtlinge external-link-new-window zu den>Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen:
Weitere Informationen stehen außerdem auf der <link https: www.unicef.de informieren aktuelles presse neue-mindestschutzstandards-fuer-fluechtlinge external-link-new-window zu den>UNICEF-Webseite und auf den Seiten der Bundesinitiative zur Verfügung: <link http: www.gewaltschutz-gu.de external-link-new-window von geflüchteten menschen in>www.gewaltschutz-gu.de
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017
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