Bundestagsdebatte

Menschenrechtsinstitut mahnt Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Flüchtlingsschutz an

Anlässlich der Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf zum „Sicherheitspaket“ , das Verschärfungen im Migrationsrecht enthält, mahnte das Deutsche Institut für Menschenrechte unter anderem an, dass die Streichung von Sozialleistungen für Schutzsuchende Verelendung und Obdachlosigkeit zur Folge hätte. Die Stellungnahme im Wortlaut:

26.09.2024

‘Terrorismus und Extremismus sind eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und ein friedliches Zusammenleben in Deutschland‘. So schreibt es die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum sogenannten ‚Sicherheitspaket‘. Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden und in Sicherheit leben können, setzt voraus, dass gesetzliche Maßnahmen die Menschenrechte aller achten und die Rechtsstaatlichkeit wahren.

Einige der im 'Sicherheitspaket' vorgeschlagenen Maßnahmen stehen jedoch grundlegenden menschenrechtlichen Standards und EU-rechtlichen Vorgaben entgegen.

Besonders kritisch sehen wir:

  • den geplanten Ausschluss von Sozialleistungen für Schutzsuchende, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig und deren Abschiebung bereits angeordnet ist. Durch den Leistungsausschluss sollen die Menschen zu einer Ausreise bewegt werden. Freiwillige Ausreisen sind in der Regel jedoch gar nicht möglich; stattdessen werden Überstellungen durch die Behörden angewiesen. Ein vollständiger Leistungsausschluss widerspricht außerdem den Vorgaben der aktuellen und der künftigen EU-Aufnahmerichtlinie und führt – wenn er denn flächendeckend und konsequent umgesetzt würde – zu Verelendung und Obdachlosigkeit. 
  • den geplanten biometrischen Abgleich von erkennungsdienstlich gewonnenen Lichtbildern von Schutzsuchenden mit Internetdaten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er verstößt gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und künftig auch der Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit der neuen Regelung würde das BAMF die Befugnis erhalten, das Internet unbegrenzt nach biometrischen Daten Unbeteiligter zu durchforsten.

Das Fundament unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats ist die Achtung und der Schutz der Menschenrechte. Die unantastbare Würde des Menschen, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist, gilt für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Auch wenn Maßnahmen gegen Terror und zur Gefahrenabwehr formuliert werden, ist es erforderlich daran festzuhalten.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 12.09.2024

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