Gewalt in Partner*innenschaften

Menschenrechtsinstitut mahnt bessere Unterstützung für Betroffene

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt die verborgene Natur geschlechtsspezifischer Gewalt. Weniger als zehn Prozent der Vorfälle werden angezeigt, was auf erhebliche Hürden hinweist. Das Institut fordert den Ausbau von Schutz- und Unterstützungssystemen, verstärkte Prävention, eine betroffenenorientierte Strafverfolgung und verpflichtende Schulungen für Fachpersonal.

17.02.2026

Mit der heute veröffentlichten Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) liegen aktuelle Daten zum Dunkelfeld geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland vor. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte betont die hohe Relevanz der Ergebnisse und spricht sich dafür aus, den Schutz der Betroffenen in der Strafverfolgung stärker zu berücksichtigen und Präventionsmaßnahmen zu verstärken.

„Die Zahlen bestätigen, worauf zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren hinweisen: Geschlechtsspezifische Gewalt findet überwiegend im Verborgenen statt. Dass weniger als zehn Prozent der Vorfälle angezeigt werden, zeigt die erheblichen Hürden im Zusammenhang mit einer Strafanzeige. Frauenberatungsstellen spielen daher eine zentrale Rolle, da sie Betroffenen Orientierung und Unterstützung bieten. Auch Angebote wie die psychosoziale Prozessbegleitung können dazu beitragen, Ängste abzubauen und Hemmschwellen im Hinblick auf die Durchführung eines Strafverfahrens zu senken.“, 

sagt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.

Angesichts der erschreckend hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalttaten empfiehlt das Institut der Politik:

  • Ausbau der Infrastruktur des Schutz- und Unterstützungssysteme 

Die Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern muss nachhaltig gesichert und ausgebaut werden. Diese Angebote sind für viele Betroffene die erste Anlaufstelle und entscheidend für Orientierung, Schutz und Stabilisierung.

  • Stärkung der Gewaltprävention

Präventionsprogramme zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt müssen gezielt ausgebaut werden, insbesondere für Personen in vulnerablen Lebenslagen.

  • Betroffenenorientierte Ausgestaltung von Strafverfahren

Im Strafverfahren müssen die Bedarfe und Schutzinteressen der Betroffenen systematisch stärker berücksichtigt werden, um die Anzeigebereitschaft zu erhöhen und Sekundärviktimisierung zu vermeiden.

  • Verbindliche Schulungen für Fachpersonal

Insbesondere Mitarbeitende bei Polizei, Justiz sowie im medizinischen Bereich müssen regelmäßig und verpflichtend zum professionellen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt fortgebildet werden.

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist seit November 2022 von der Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Finanziert wird die unabhängige Einrichtung im Rahmen eines Projekts vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Ein interdisziplinär besetzter Beirat begleitet die Arbeit der Berichterstattungsstelle.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 10.02.2026

Redaktion: Christin Jauch