Kinder- und Jugendschutz
M-V erhöht Personalkostenzuschüsse für das Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
Sozialministerin Stefanie Drese unterstützt mit zusätzlichen Mitteln die freien Träger von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Die Zuschüsse des Landes für die Personalkosten steigen 2018 und 2019 um jeweils 2,3 Prozent. Die Erwartung der Ministerin ist, dass die Gelder für die bessere Bezahlung der Beschäftigten an den Frauenschutzhäusern, Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking eingesetzt werden.
17.04.2018
Wie geplant, steigt darüber hinaus auch der Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser um 20 Prozent von 702.000 Euro auf 842.000 Euro jährlich. Die zusätzlichen Mittel dienen der Erhöhung der Stellenanteile in den Frauenhäusern Schwerin, Neubrandenburg, Picher, Ribnitz-Damgarten, Stralsund und Wismar auf drei Vollzeitstellen. Mit der Erhöhung der Stellenanteile wird der Betrieb der Frauenhäuser an 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr gewährleistet.
Ministerin Stefanie Drese: „Wir haben in diesem Jahr damit einiges für das wichtige Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht. So können wir die personelle Ausstattung der Frauenhäuser deutlich verbessern. Zudem ist der Einstieg in die kontinuierliche Anpassung der Personalkostenzuschüsse geschafft. Das ist ein gutes Gesamtpaket.“
Die Ministerin betont aber auch, dass es sich bei der Finanzierung der Beratungs- und Hilfeeinrichtungen um eine gemeinschaftliche Aufgabe handele, für die nicht das Land allein verantwortlich sei. „Wir leisten Zuschüsse auf freiwilliger Basis für eine gesellschaftlich sehr wichtige Arbeit. Aber auch Kommunen und die Träger müssen an dieser Stelle ihrer Verantwortung nachkommen. Und ich setze auf Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, die eine adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen zugesichert hat“, so Drese.
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 16.04.2018
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