Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe

Leitlinien der AGJ zum Umgang mit der AfD und anderen rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Akteuren

Angesichts des zunehmenden Einflusses rechtsextremistischer und rechtspopulistischer Strömungen in Politik und Gesellschaft und mit Bezug zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben und entsprechende Leitlinien verfasst.

07.10.2024

2024 feiert das Grundgesetz, das Fundament des freien, demokratischen Rechtsstaats in Deutschland, seinen 75. Geburtstag. Die wieder zunehmende Hinterfragung demokratischer Prinzipien sowie die populistische Tendenz gruppenbezogener Schuldzuweisungen für Krisen zeigen, dass die Errungenschaften des Grundgesetzes nicht als selbstverständlich und unverrückbar hingenommen werden dürfen, sondern beständig gepflegt, verteidigt und weiterentwickelt werden müssen. Auch die AGJ wird dieses Jahr 75 Jahre alt und nimmt dies zum Anlass, das demokratische, inklusive Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstreichen und sich zum Umgang mit demokratie- und menschenfeindlichen Einstellungen, wie sie insbesondere von der AfD vertreten werden, zu positionieren.

Diese Positionierung ist niedergeschrieben in den Leitlinien der AGJ zum Umgang mit der AfD und anderen rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Akteuren“ 

Über die AGJ

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Rechtsträger der AGJ ist der „Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V.“.

Die AGJ vereint unter ihrem Dach über 100 Mitgliedsorganisationen. Diese arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext und bilden ein fachpolitisch kompetent arbeitendes Netzwerk in den sechs Mitgliedergruppen der AGJ:

Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 sieht die AGJ ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Die AGJ versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erbringt in der Regel selbst keine unmittelbaren Leistungen für junge Menschen und vertritt deren Interessen insoweit nur mittelbar. Es liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der AGJ-Mitgliedsinstitutionen und -organisationen, ihren jeweiligen Zielsetzungen und Wertorientierungen entsprechend, konkrete Leistungsangebote für Kinder und Jugendliche und ihre Familien umzusetzen. Grundlage für die Zusammenarbeit in der AGJ sind Pluralität und Partnerschaft. Zentral für das Handeln der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ sind die Leitbegriffe Kommunikation – Kompetenz – Kooperation.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. vom 04.10.2024

Redaktion: Zola Kappauf

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