Menschenrechte
Menschenrechtsinstitut mahnt zur Besonnenheit in Asyldebatte
Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, warnt vor der Verschärfung des Asylrechts. Sie kritisiert die Debatte als überhitzt und warnt, dass Abschottung und Einschränkung des Asylrechts die demokratische Kultur gefährden und Menschenrechte verletzen könnten. Präventive Maßnahmen seien effektiver als pauschale Abschottung.
14.10.2024
Anlässlich der derzeitigen Befassung des Bundestages mit dem „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung und den Gesetzesvorschlägen der Opposition zum Asylrecht spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte für mehr Besonnenheit in der Debatte aus. Hierzu erklärt Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (wortgetreue Übernahme):
„Die hitzige Debatte der letzten Wochen gleicht einem Wettbewerb um immer drastischere Vorschläge zur Verschärfung des Asylrechts. Besonders laut sind dabei die Stimmen derer, die auf Abschottung und Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen setzen und dabei bereit sind, sich über rechtsstaatliche Prinzipien hinwegzusetzen und sogar vor der Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl nicht Halt machen. Diejenigen, die für den Schutz der Menschenwürde und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards eintreten, finden in dieser aufgeheizten Debatte kaum noch Gehör.
Dabei steht viel auf dem Spiel. Wer Ängste schürt und den Eindruck erweckt, die Zurückweisung schutzsuchender Menschen würde zu mehr Sicherheit in Deutschland führen, setzt die demokratische Kultur unseres Landes aufs Spiel. Die derzeit diskutierten Verschärfungen im Migrations- und Sicherheitsrecht werden Radikalisierungen und Terroranschläge nicht verhindern können – dazu müssten präventive Maßnahmen gestärkt werden. Sie bergen vielmehr die Gefahr, das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig zu belasten und Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig einzuschränken.
Auch die europäische Zusammenarbeit droht durch nationale Alleingänge erheblichen Schaden zu nehmen. Eine Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen verstößt beispielsweise gegen menschenrechtliche Vorgaben und europäisches Recht. In vielen EU-Ländern drohen Asylsuchenden Verelendung, Obdachlosigkeit oder Inhaftierung. Gerichte untersagen deshalb immer wieder Abschiebungen. Ob eine Abschiebung zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden und kann nicht pauschal an einer Grenze entschieden werden.
Wie wir als Gesellschaft mit Schutzsuchenden umgehen, prägt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren sind zivilisatorische Errungenschaften. Sie dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 25.09.2024
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