Leichter Rückgang der Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011
Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war.
18.07.2012
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenüber dem Jahr 2010 ein leichter Rückgang um knapp 50 Fälle (– 0,4 %). In rund 9 600 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Rechtsgrundlage für den Sorgerechtsentzug ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthalts-bestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in rund 1 900 Fällen (20 %) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter <link https: www.destatis.de de startseite.html external-link-new-window external link in new>www.destatis.de unter dem Suchbegriff „Sorgerecht 2011“ verfügbar.
Quelle: PM Statistisches Bundesamt vom 18.07.2012
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