Kinderschutz

Konsequenzen aus der MHG-Studie – Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) traf am 21.05.2019 mit Vertretern der Katholischen Kirche zusammen, um über einen gemeinsamen Fahrplan zur unabhängigen Aufarbeitung von sexuellen Missbrauch zu beraten. Insbesondere sollen bis zum Herbst Eckpunkte für eine Vereinbarung zu strukturellen Festlegungen und einheitlichen Standards und Kriterien abgeschlossen sein.

23.05.2019

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, ist am 21.05.2019 mit dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), zu einem ersten Gespräch der von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ zusammengetroffen. Nach der Vorstellung der MHG-Studie im September 2018, an der Johannes-Wilhelm Rörig während der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda teilnahm, war in der Folge der Konsequenzen aus der MHG-Studie eine enge Zusammenarbeit vereinbart worden.

Fahrplan über unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

Bischof Ackermann und die mit ihm anwesenden Vertreter von Bistümern und Orden zeigten sich erfreut über das Gespräch: „Wir haben einen ersten Fahrplan erarbeiten können, um zusammen mit dem UBSKM weitere Schritte zu planen. Ich bin dankbar, dass Herr Rörig in den zurückliegenden Monaten bei mehreren Veranstaltungen der katholischen Kirche Gast war und uns ein wichtiger Ratgeber geworden ist.“ Für die Frage der unabhängigen Aufarbeitung als eine der Konsequenzen aus der MHG-Studie spiele der UBSKM eine zentrale Rolle, so Bischof Ackermann.

Standards und Kriterien der Aufarbeitung im katholischen Bereich

Der intensive Austausch führte zu der Übereinkunft, dass möglichst bis zum Herbst Eckpunkte einer Vereinbarung zu strukturellen Festlegungen und einheitlichen Standards und Kriterien der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich abgeschlossen werden sollte.

„Jetzt beginnt eine Phase abschließender Klärungen zu Fragen der umfassenden und einheitlichen Betroffenenbeteiligung, dem rechtssicher ausgestalteten Zugang zu Informationen und Akten und zu Fragen des Datenschutzes und der Sicherstellung von Persönlichkeitsrechten“, betonte Johannes-Wilhelm Rörig. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir unsere hochgesteckten Ziele für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich gemeinsam erreichen werden.“

Mit dem aktuellen Treffen, so Ackermann und Rörig, wurde dafür eine gute Basis geschaffen.

Weitere Informationen zur MHG-Studie stehen bei der Deutschen Bischofskonferenz zur Verfügung.

Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 22.05.2019

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