Kinder- und Jugendarbeit
KJR Sachsen-Anhalt fordert mehr Mitsprachemöglichkeiten von Kindern
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Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt sieht noch Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des neuen Kinderförderungsgesetzes.
12.07.2012
"Die Elternrechte sind im neuen KiFöG deutlich gestärkt worden – doch an die Rechte der Kinder hat niemand gedacht", bilanziert Nicole Stelzer, Geschäftsführerin des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. (KJR) den nun durch das Kabinett verabschiedeten Entwurf des neuen Kinderförderungsgesetzes. Dabei gibt es aus Sicht des KJR zahlreiche Möglichkeiten, wie durch das KiFöG die Mitbestimmung von Kindern bereits im Kindergarten gestärkt werden kann. "Ein Beispiel ist das Wunsch- und Wahlrecht", erläutert Stelzer. "Warum dürfen nur allein die Eltern entscheiden, in welchen Hort oder Kindergarten ein Kind geht?" Daher fordert der KJR, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder altersangemessen zu berücksichtigen sind.
Möglichkeiten, wie Kinder im Alltag stärker beteiligt werden können, gibt es viele. Schon jetzt räumt das KiFöG die Möglichkeit ein, dass etwa KiTa-Kinder aus ihren Reihen ein/e Gruppensprecher/-in wählen. Darüber hinaus kann sich der KJR vorstellen, dass Kinder künftig mitentscheiden, mit welchen Themen sich die KiTa-Gruppe über einen längeren Zeitraum beschäftigen, wie der Gruppenraum oder die Außenfläche gestaltet werden oder wohin Ausflüge gemacht werden sollen.
Den Wortlaut der Pressemitteilung kann man <link http: kjr-lsa.de ger news _blank external-link-new-window external link in new>hier einsehen.
Quelle: Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.
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