Gesetzgebung
Kinder besser vor sexualisierter Gewalt schützen
Am 25. März hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" beschlossen. Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzesbeschluss, sieht aber auch Verbesserungsbedarf.
14.04.2021
Die 1. Vorsitzende des Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg, Christine Jerabek, äußert sich lobend, aber auch kritisch. ,,Der Kinderschutz wird durch viele Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung, der Verschärfung des Strafrechts und der Qualifizierung der Justiz verbessert. Allerdings sind die Regelungen im Bereich der Fristen für Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis nach wie vor unzureichend".
,,Wir begrüßen, dass das Gesetz ein ganzes Maßnahmenbündel anbietet, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig besser bekämpfen zu können. Schon allein das verschärfte Strafrecht, z.B. im Bereich der Kinderpornografie, die spezifischen Qualifikationsanforderungen an Familien- und Jugendrichter/-innen sowie an Jugendstaatsanwält/-innen und die effektivere Strafverfolgung, z.B. durch ein erleichtertes U-Haft Beantragungsverfahren, sind wichtige Instrumente, um einen besseren Kinderschutz durchzusetzen.", so Jerabek weiter.
Kritisch sieht Jerabek jedoch die Neuregelungen der Fristen von relevanten Verurteilungen im erweiterten Führungszeugnis. ,,Unser Ziel muss sein, dass vorbestrafte Sexualstraftäter nicht mehr in der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden können. Dies wird jedoch durch die nun beschlossenen Neuregelungen nicht erreicht.", so die 1. Vorsitzende. Der Landesverband Kindertagespflege setzt sich seit 2019 dafür ein, dass Sexualstraftaten an Kindern grundsätzlich nicht aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt werden dürfen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative, um das Bundeszentralregistergesetz zu ändern, wurde auf Initiative des Landesverbandes und des Kinderschutzbundes vom Land Baden-Württemberg eingebracht. ,,Es ist schade, dass die hier beschlossenen Fristverlängerungen hinter dem Vorschlag des Bundesrates zurückstehen.", so Jerabek weiter.
Mehr Schutz vor sexualisierter Gewalt gefordert
Dennoch sieht die 1. Vorsitzende noch die Chance, ein Arbeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter in der Kinderbetreuung zu erreichen, denn das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz", befindet sich gerade in der parlamentarischen Abstimmung. Hier hat der Bundesrat vorgeschlagen, das Verwertungsverbot für Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs für Personen auszusetzen, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sind oder vermittelt werden. ,,Dies hätte zur Folge, dass alle Straftaten, die mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder zusammenhängen, weiter im Rechtsverkehr vorgehalten würden. Das Bundeszentralregistergesetz lässt diese Ausnahmeregelung explizit zu.", erläutert Jerabek. Leider hat die Bundesregierung diesen Vorschlag abgelehnt. ,,Für
uns ist völlig klar, dass hier das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen muss. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum auch bei diesem Gesetzesvorhaben die Chance ungenutzt bleibt, pädophile Straftäter lebenslang von einer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen", so die 1. Vorsitzende.
„Wir werden uns in dieser Sache nochmals an die Mitglieder der Regierungsfraktionen wenden mit der Bitte, die Entscheidung in dieser Sache zu überdenken und dem Kindeswohl klaren Vorrang einzuräumen.", äußert sich Jerabek abschließend.
Über den Landesverband Kindertagespflege
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. ist ein vom Land geförderter Dach- und Fachverband für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Der Verband fördert als Fachservicestelle den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege im Land. Die Landesge schäftsstelle wirkt als zentrale Informationsstelle für Kooperationspartner und über 50 Mitgliedsvereine und ist deren politische Vertretung auf Landesebene.
Quelle: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. vom 06.04.2021
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