Sachsen

Kein Energie-Lockdown für Kinder und Jugendliche

In einem gemeinsamen Forderungspapier äußern sich die AGJF Sachsen e.V. und der Kinder- und Jugendrings Sachsen e.V. zum Umgang mit der Energiekrise in der Kinder- und Jugendarbeit. Denn durch steigende Preise bei Betriebskosten, unsichere Energielieferungen und Maßnahmen zu Strom- und Heizeinsparungen trifft die Energiekrise auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit.

12.10.2022

Aktuell heißt es abwarten und kalkulieren

Bei vielen Verbänden und Einrichtungen nach §§11/12 SGB VIII lassen die unmittelbaren Auswirkungen erhöhter Energiekosten aufgrund geplanter Abschlagszahlungen im kommenden Jahr, mittelfristig abgeschlossener Energieverträge oder der Möglichkeit von Nachanträgen noch auf sich warten. Dennoch herrscht Unruhe allerorten, so die AGJF Sachsen und der Kinder- und Jugendring Sachsen. Mögliche Preissteigerungen werden eingeplant, Räume weniger beheizt, an Sach- und Honorarkosten gespart und eigene Mittel angegriffen, die für späteres Projekte fehlen werden.

Zu all der Unsicherheit zur Höhe künftiger Abschlagszahlungen und den Möglichkeiten vorhandene und kommende Preissteigerungen auszugleichen, kommt die Sorge vor einem „Energie-Lockdown“, also der erneuten großflächigen Schließung von Orten junger Menschen.

Erhöhte Kosten schon jetzt

Manche Einrichtungen haben die neuen, teils verdreifachten Abschläge bereits erhalten, bei anderen hat der notwendige Heizöleinkauf gegenüber den Vorjahren Mehrkosten im mittleren vierstelligen Bereich verursacht. Verbandliche Jugendgruppen müssen erhöhte Kosten für angemietete Räume stemmen.

Schulungen für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter:innen, Freizeiten, Dienstreisen zu Beratungen und Seminarkosten verteuern sich. Kommunen wissen nicht, wie sie die entstehenden Defizite in den öffentlichen Haushalten ausgleichen und mit welchen Mitteln sie in den kommenden Monaten planen sollen. Überall explodierende Kosten, die ohne entsprechenden Ausgleich an anderer Stelle fehlen werden.

Von diesen Preissteigerungen sind alle betroffen: Ehren- wie auch Hauptamtliche. Die Abwägung zwischen einem, dem Arbeitsfeld innewohnenden Idealismus und dem immer teurer werdenden Alltag sind eine Frage der Zeit. Dies kann zur Niederlegung ehrenamtlicher Tätigkeit oder dem Wechsel zu einer einträglicheren Arbeitsstelle und damit zum Abbruch teils langjähriger Beziehungsarbeit führen.

Drohende Einschränkungen – Kein Energielockdown für Kinder und Jugendliche

Die (kommenden) teils erheblich erhöhten Abschlagszahlungen werden Jugendhäuser sowie Tagungs- und Bildungsstätten vor massive Probleme stellen. Ohne Kompensation durch zusätzliche Förder- oder möglicherweise vorhandener eigener Mittel drohen die Reduzierung von Öffnungszeiten, die Schließung von Häusern oder gar Insolvenzen. Ein erneuter kompletter Rückzug der Jugendarbeit ins Digitale wäre ein fatales Zeichen an junge Menschen.

Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind gerade für junge Menschen aus prekären Verhältnissen eine kontinuierliche und sichere Anlaufstelle. Auch die wieder anlaufenden und gut besuchten Gruppenfreizeiten und -stunden in der Jugendverbandsarbeit werden divers von Kindern und Jugendlichen besucht und dadurch ihr Engagement gestärkt. Bei vermehrten Einspar- und sogar Schließungsszenarien werden sie als erste darunter zu leiden haben – insbesondere nach den Erfahrungen mit den Schließungen in der Corona-Pandemie.

Neben den finanziellen Belastungen und Unsicherheiten muss die am 01.09.2022 in Kraft getretene „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) umgesetzt werden. Diese sieht Temperaturhöchstgrenzen von 19°C, in Räumen mit Bewegungsmöglichkeiten sogar lediglich 12°C in öffentlichen Gebäuden vor. § 6 Abs. 3, des EnSikuMaV benennt mit Schule und Kitas Ausnahmen und verzichtet, einmal mehr, auf eine Benennung der Einrichtungen der Jugendarbeit.

Ein Jugendlicher in einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sagte:

„Erst waren wir zu Hause eingesperrt. Jetzt dürfen wir auch noch frieren.“

Forderungen

Räume der Kinder- und Jugendarbeit offenhalten

Nach den Schließungen in der Corona-Pandemie nutzen viele junge Menschen die vielfältigen Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit als Orte für eigenes, selbstbestimmtes Engagement. Dies federt für Kinder und Jugendliche Krisen ab und ermöglicht ihnen, in peer groups Kontakte zu knüpfen und zu pflegen oder auch Kompetenzen zu entwickeln. Offene Türen sichern zudem, dass Fragen des Kindeswohls und prekäre Familienlagen im Blick bleiben und bearbeitet werden können. Eine Temperaturhöchstgrenze oder zu hohe Erhaltungskosten dürfen nicht dazu führen, dass jahrelang aufgebaute Beziehungsarbeit oder gesellschaftliches Engagement (erneut) endet. Treff- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche müssen offenbleiben.

Einfache Finanzierung von Abschlägen und Nachzahlungen möglich machen

Die erhöhten Abschläge und Nebenkosten werden von freien Trägern und Einrichtungen, wenn überhaupt, durch Mittel finanziert, die eigentlich für Jahresübergänge ohne Zuwendungsbescheid oder als Eigenmittel für Projekte zur Verfügung stehen müssen. Dies ist eine unverantwortliche Anleihe auf künftiges Wirken freier Träger und deren Projekte in besonderen Herausforderungen.

Restmittel oder Mittel, die in den nächsten Monaten in anderen Bereichen eingespart werden könn(t)en, müssen einfach entzweckt und zur Deckung der steigenden Energiekosten genutzt werden können. Rettungsschirme, Entlastungen und Fonds sind ein probates Mittel, um Unternehmen zu sichern.

Entsprechende Investitionen in Kinder und Jugendliche sind eine wirksame Anlage in Gegenwart und Zukunft.

Sinnvolle Förderprogramme auflegen

Notfonds oder pfiffige Energiespar-Ideen, Energiedeckel oder die Feuerschale für Angebote im Freien; es wird auch in der Jugendarbeit zusätzliches Geld brauchen, um Strukturen und damit Anlaufstellen und Ansprechpartner:innen zu erhalten. Eine Lehre aus entsprechenden Programmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist, dass zusätzliche Förderungen vor Ort, also auf der kommunalen Ebene und dort bei jungen Menschen ankommen müssen. Sie müssen unkompliziert das finanzieren, was zum Umgang mit der nächsten Krise aus Sicht der Fachkräfte an der Basis gebraucht wird. Die Ausreichung der Mittel muss schnell gehen und eigenmittelfrei sein.

Beteiligung von jungen Menschen mitdenken und umsetzen

Kinder und Jugendliche dürfen nicht erneut Leidtragende der nächsten Krise werden. Ihre Positionen und Expertisen müssen in Entscheidungen tatsächlich einfließen. Dabei geht es nicht darum, dass Politiker:innen oder Entscheidungsträger:innen in der Verwaltung junge Menschen bei Treffen lediglich fragen, was sie brauchen. Es existieren zahlreiche Gremien junger Menschen (Schülerräte, Jugendparlamente, -beiräte, -foren, -verbände...), aber auch jene von Interessensvertreter:innen (LJHA, Forum Jugendarbeit, überörtliche Träger...), die wissen, was junge Menschen gerade brauchen. Aufgabe in Politik und Verwaltung ist es, diese bei der Entwicklung von Regelungen oder Förderprogrammen zielgruppenorientiert einzubinden.

Energetische Sanierung vorantreiben

Kurz- und mittelfristig sind kleinere Investitionen für energetische Erstmaßnahmen (energiesparende Beleuchtung, Erneuerung Heizkörper, Dämmung und Abdichtung von Fenstern und Türen...) mit möglichst wenig Eigenmittelanteil von Nöten. Langfristig braucht es umfassende Investitionsprogramme für energetische Sanierungen der genutzten Häuser und Räume der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, um Kosten nachhaltig zu sparen, ökologische Herausforderungen zu stemmen und auf Krisenmomente vorbereitet zu sein.

Erkenntnisse aus der Corona-Krise nicht vernachlässigen

Die Corona-Krise hat viele Verwerfungen, aber auch wichtige Erkenntnisse hervorgebracht. Diese sollten in dem jetzigen Krisenmanagement nicht vergessen werden. Alle haben dazugelernt und können ihren Teil dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche gut durch diese Krise kommen. Die beiden unterzeichnenden überörtlichen Träger sind bereit, sich in entsprechende Beratungen einzubringen, über konkrete Maßnahmen und deren Umsetzungen in den Arbeitsbereichen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit nach §§11 und 12 SGB VIII in Sachsen nachzudenken.

Quelle: AGJF Sachsen und Kinder- und Jugendring Sachsenvom 28.09.2022

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