Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutz ex Machina: Neue Möglichkeiten im technischen Jugendmedienschutz

Die anhaltende Debatte um Hass und Hetze im Internet zeigt, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz weiterhin vor großen Herausforderungen steht. In der Veranstaltungsreihe KJM im Dialog diskutiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Potenziale und Grenzen des technischen Jugendmedienschutzes im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 07.11.2018 in Berlin.
23.10.2018
Im Zeitalter von Inhalten in Echtzeit, Social Media und Apps stellt sich unweigerlich auch die Frage, welchen Beitrag der technische Jugendmedienschutz leisten kann. So lässt sich beispielsweise in vorinstallierter, zeitgemäßer Jugendschutzsoftware für mobile Endgeräte eine Chance sehen – schließlich ist das Smartphone längst die Medienzentrale junger Menschen. Aktuelle Entwicklungen weisen zudem darauf hin, dass Künstliche Intelligenz (KI) Potentiale im Jugendmedienschutz bietet. So nutzen die großen Anbieter maschinelles Lernen – ein Teilgebiet der KI – um problematische Inhalte und Accounts auf ihren Plattformen automatisch zu erkennen. Was einerseits Chancen bietet, hat auch problematische Seiten. So stellt sich die Frage, wie automatisierte Erkennungsmechanismen mit klassischen Verfahren des Jugendmedienschutzes vereinbar sind.
Es gilt als Gesellschaft zu entscheiden, welche Rolle Inhalte- und Plattformanbieter, automatisierte Prozesse aber auch klassische Aufsichtsverfahren mit Einzelfallentscheidungen durch staatsferne Gremien spielen sollen. Dieser Thematik widmet sich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe „KJM im Dialog“ am 7. November 2018 in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz, In den Ministergärten 6, 10117 Berlin.
Eine Anmeldung ist bis zum 2. November möglich. Das detaillierte Programm mit Anmeldemöglichkeit steht auf der KJM-Webseite zur Verfügung.
Kommission für Jugendmedienschutz
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern. Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder unter www.kjm-online.de.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz
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