Berlin
Jugendgewaltgipfel – Maßnahmen werden umgesetzt
Die Maßnahmen aus dem Jugendgewaltgipfel sind durch den neuen Doppelhaushalt auch für die kommenden Jahre 2024/2025 sichergestellt. Mit jeweils 30 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025 können die festgesetzten Maßnahmen umgesetzt werden. Neben der Schaffung von jugendgerechten Angeboten soll auch präventiv gegen Jugendgewalt vorgegangen werden,
24.07.2023
Die Mittel für 2023 von bis zu 20 Mio. Euro sollen vorrangig für bereits bestehende, erfolgreiche Projekte in besonders betroffenen Gebieten eingesetzt werden. Durch Beschluss des Doppelhaushaltes diese Woche starten die Maßnahmen nun in die nächste Umsetzungsphase. Ziel des Jugendgewaltgipfels ist es, vorhandene erfolgreiche Maßnahmen und Strukturen auszubauen und zu stärken.
Maßnahmen des Jugendgewaltgipfels
Die ersten Maßnahmen aus dem Jugendgewaltgipfel werden bereits umgesetzt. Dazu gehört u.a. das bereits gestartete Programm der „Jugendsozialarbeit an Schulen“ mit einem Etat von 4,1 Mio. Euro, hier werden aktuell 60 zusätzliche Sozialarbeiterstellen ausgebaut, oder das Projekt „Karussell – Lernwerkstätten für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete“, das jungen, geflüchteten Menschen in den Lernwerkstätten eine sinnvolle Tagesstruktur durch Kreativprojekte und Handwerk, Deutschkurse und Integrationsbegleitung gibt. Weitere Projekte der sportorientierten Jugendsozialarbeit in Jugendeinrichtungen wie Mitternachtssport, Boxgirls, ein Präventionsprojekt gemeinsam mit der Polizei oder auch die Einrichtung einer offenen Familienwohnung befinden sich in der Umsetzung.
Planungssicherheit für die Jahre 2024 und 2025
Mit dem Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 gibt es über den Start der Maßnahmen hinaus nun Planungssicherheit für die kommenden beiden Jahre – sowohl für bezirkliche wie auch gesamtstädtische Projekte. Das ist ein wichtiges Signal an Bezirke und Träger.
Unmittelbar nach Haushaltsbeschluss informierte die Senantsverwaltung für Bildung Jugend und Familie die Bezirke und Jugendämter erneut darüber, wie sie nun auf Grundlage des beschlossenen Haushalts, die bereits bestehenden Programme zur Intervention und Prävention weiterentwickeln und dazu in die Umsetzung mit den Trägern gehen können. Dazu gehört auch die bezirksspezifische Mittelverteilung.
Resortübergreifende Zuständigkeit
Durch die ressortübergreifende Zuständigkeit von sechs Senatsverwaltungen sind vielfältige Lebensbereiche der jungen Menschen bedacht und die Behörden durch eine eigens geschaffene Projektstruktur verzahnt, die neben ressort- auch bezirksübergreifend agiert. Die nächste Sitzung der zuständigen Senatsverwaltungen für Inneres und Sport; für Justiz; für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; für Kultur; für Finanzen und für Jugend, Bildung und Familie unter Beteiligung der Senatskanzlei wurde für August terminiert.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin vom 17.07.2023
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