Mecklenburg-Vorpommern
Jugendbeteiligungsgesetz im Landtag beschlossen


Das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz (JVG MV) wurde am 13. März im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet. Damit wurden langjährige jugendpolitische Forderungen des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das neue Gesetz soll die Rechte von jungen Menschen auf Mitwirkung gewährleisten und stärken.
05.04.2024
Für den Landesjugenring M-V ist das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz ein notwendiger Schritt und bietet eine (weitere) rechtliche Grundlage für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Land. Die Demokratie sei auf die Mitwirkung aller angewiesen, somit auch auf die junger Menschen.
Das Gesetz bestätige für den Landesjugenring M-V, dass Kinder und Jugendliche Expert*innen in eigener Sache seien und in allen Belangen, die sie betreffen, mitgestalten und mitentscheiden können sollten. Auf Ebene von Land und Kommunen sollen dafür nun geeignete Maßnahmen zur Beteiligung angeboten werden, um die Rechte von jungen Menschen auf Mitwirkung zu gewährleisten.
Das Beteiligungsnetzwerk MV steht Kindern und Jugendlichen, Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit sowie Mitarbeiter*innen der Verwaltung und Mandatsträger*innen der Kommunal- und Landespolitik mit Beratung und Unterstützung bei Beteiligungsprozessen zur Seite.
Quelle: Landesjugendring M-V e.V. vom 18. März 2024
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