Schutzkonzepte

Kinder beteiligen – Schutz stärken

Zum Internationalen Kindertag am 01. Juni betont der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) die Wichtigkeit der Beteiligung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Der Verband fordert eine aktive Einbindung junger Menschen und die Umsetzung effektiver Schutzkonzepte, um ihre Rechte und Lebensumstände zu verbessern.

11.06.2024

Der Internationale Kindertag stand am 01. Juni vor der Tür. Im Jahr 1954 von den Vereinten Nationen mit dem Ziel ins Leben gerufen, Kinder sowie deren Bedürfnisse und Rechte in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken, wurden auch diesmal die Jüngsten in unserer Gesellschaft besonders gefeiert und gleichzeitig ihre Lebenswirklichkeit kritisch beleuchtet. Als Verband, der sich für eine Verbesserung der Lebenssituation von in Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Jugendhilfe untergebrachten Kindern, Jugendlichen und deren Familien einsetzt, möchte der VPK am Internationalen Kindertag auf die hohe Bedeutung der Beteiligung von jungen Menschen und ihres Schutzes innerhalb der Gesellschaft aufmerksam machen.

„Kindsein bedeutet in der aktuellen Zeit sicherlich nicht nur Unbeschwertheit, Glück und Geborgenheit. Die Folgen der Coronakrise, die Herausforderungen des Lebens in der digitalen Welt, Kriege oder Armutsgefährdung – Kinder und Jugendliche wachsen in turbulenten Zeiten auf. Ob in der eigenen Familie, in der Schule oder bei uns in der Jugendhilfe – junge Menschen brauchen unsere Begleitung, Ermutigung, Aufmerksamkeit und das Gefühl, gesehen, geschützt und in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Und zwar nicht nur am Weltkindertag, sondern an 365 Tagen im Jahr“, 

so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes.

„Handreichung zur Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes | Prävention – Intervention – Aufarbeitung“

Dass die Berücksichtigung der Interessen junger Menschen und damit die Umsetzung der Kinderrechte, Schutz und Beteiligung sich nicht ausschließen, sondern vielmehr einander bedingen, zeigt die Art und Weise, wie der Verband die bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Einführung von institutionellen Schutzkonzepten in seinen Einrichtungen fordert und hinsichtlich ihrer erfolgreichen Umsetzung unterstützt. In seiner pünktlich zum Kindertag erscheinenden Neuauflage der „Handreichung zur Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes | Prävention – Intervention – Aufarbeitung“ erläutert der Verband anschaulich und praxisnah, wie Jugendhilfeeinrichtungen mit direkter Beteiligung der von ihnen betreuten jungen Menschen, der Mitarbeitenden und Leitungskräfte Schutzkonzepte gemeinsam erarbeiten, umsetzen und leben können.

Schutzkonzepte sollen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe lebende junge Menschen, deren Leben oftmals von belastenden und entwicklungsbeeinträchtigenden Erfahrungen gezeichnet ist, vor weiteren (sexuellen) Gewalterfahrungen schützen und Einrichtungen zu sicheren Orten machen. Sie verfolgen aber auch das Ziel, bereits betroffene Kinder und Jugendliche nicht allein zu lassen. Dies liegt Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), besonders am Herzen: 

„Kinder und Jugendliche müssen große Hürden überwinden, um sich mit ihrer Missbrauchserfahrung jemandem anzuvertrauen. Schutzkonzepte fördern eine Kultur, in der darüber gesprochen werden kann, sie machen sexuelle Gewalt zum Thema. Das senkt die Hürden für betroffene Kinder und Jugendliche ein Stück weit ab“, 

so Kerstin Claus im Vorwort der Publikation.

Die Idee, Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Konzeption und Einführung institutioneller Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu begleiten und zu unterstützen, entstand im VPK kurz nach der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung mit dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, im Jahr 2017. Mit dem Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Sommer 2021 wurde die Einführung von Schutzkonzepten nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern es ergaben sich – nicht zuletzt mit Blick auf die geplante inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe – Veränderungen für die Praxis. Auf diese Änderungen geht die Neuauflage der Handreichung ein. Nach einer Erläuterung der allgemeinen Grundlagen mit einzelnen Elementen eines Gewaltschutzkonzeptes werden unter den Gesichtspunkten Prävention, Intervention und langfristige Aufarbeitung Maßnahmen im Hinblick auf ihre Umsetzung im Praxisalltag differenziert dargestellt.

„Die SGB-VIII-Reform hat mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Schutzgedanken noch einmal stärker gewichtet und Einrichtungen verpflichtet, nachhaltig wirkende Schutzkonzepte vorzulegen. Unter den Vorzeichen des neuen Gesetzes werden auch die Selbstvertretung und die Expertise junger Menschen in eigener Sache als sehr bedeutsam bewertet. Schutzkonzepte bilden in jeder Einrichtung die Grundlage für eine verlässliche, geschützte und pädagogisch überzeugende Betreuung von Kindern und Jugendlichen“, 

so Adam. Zentrales Erfolgskriterium, das auch im Mittelpunkt der vorgelegten Handreichung steht, ist dabei der Aspekt der Beteiligung und der gemeinsamen Entwicklung des Schutzkonzeptes über alle Hierarchieebenen hinweg.

Entsprechend der ursprünglichen Intention des Kindertages hat der VPK am 1. Juni die Bedürfnisse junger Menschen besonders in den Blick genommen. Kinder und Jugendliche teilhaben zu lassen, sie zu stärken, für sich selbst einzustehen, und vor allem zu schützen, muss höchstes Anliegen der Gesellschaft sein: 

„Es geht um alle Kinder. Am Weltkindertag möchte der VPK jedoch besonders all die jungen Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Biografien und Lebensumstände außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen und daher oftmals eines besonderen Schutzes bedürfen, sichtbar machen. Sie zu schützen ist das Anliegen unserer täglichen Arbeit. Mit unserem Engagement im Kinderschutz hoffen wir, einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten zu können“, 

so Martin Adam abschließend.

Die „Handreichung zur Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes“ ist über die die Geschäftsstelle des VPK-Bundesverbandes erhältlich.

Quelle: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 31.05.2024

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