Reform der Vormundschaft

Ist die Vormundschaft gut aufgestellt?

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat zu Beginn dieses Jahres in Kraft. Für die Vormundschaft bedeutet das vielschichtige Veränderungen und Anpassungen der Arbeitsweisen. Wie das praktisch umzusetzen ist, muss diskutiert werden. Verschiedene Autor*innen und Institutionen haben sich mit dieser Frage beschäftigt. Das multiprofessionelle Netzwerk „Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft“ stellt Ergebnisse vor.

27.02.2023

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Im Jahr 2021 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Das Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft. Welche Veränderungen kommen auf die Vormundschaft zu? Ist die Vormundschaft gut aufgestellt? Aus Sicht einer erfahrenen Leitungskraft im Jugendamt gibt Volker Henneicke in seinem Aufsatz „Die Vormundschaftsrechtsreform steht in der Tür – Ist die Vormundschaft gut aufgestellt?“ Impulse zur Reflexion und Hinweise darauf, wo Antworten zu finden sein könnten. 

Die Vormundschaftsreform wird vielschichtigen Veränderungen mit sich bringen, die in der Umsetzung komplex sind und in der Praxis lokal sehr unterschiedlich ausfallen können. Richtungsweisend für die Reform ist die Stärkung der Kinderrechte und die Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft. Während einige Jugendämter diese Aufgaben bereits gut umsetzen, haben andere aufgrund der Krisen in den vergangenen Jahren den Fokus ihrer Arbeit auf andere Themen gelenkt. Das bedeutet, dass, abhängig von der bisherigen Arbeitsweise, durch die Reform mehr oder weniger große Anpassungen notwendig sind.

Gesetzliche Stärkung der Kinderrechte

Gerade die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Faktor für gelingende Vormundschaften und es lohnt sich, zu reflektieren, ob wirklich alle Kinder angemessen in Entscheidungen einbezogen werden. 

Das Bundesministeriums der Justiz (BMJ) stellt eine Orientierungshilfe zur Rechtslage der Vormundschaft zur Verfügung, in der sowohl ein Überblick über dem Regelungsinhalt des Vormundschaftsrechts gegeben wird, als auch Informationen für Kinder, Eltern, Pflegeeltern und ehrenamtliche Vormünder. In Kürze wird das Bundesforum gemeinsam mit dem DIJuF und der IGfH auch den neu gestalteten Flyer „Dein Vormund vertritt dich“ veröffentlichen. Diese zweite Broschüre wendet sich v.a. an Jugendliche unter Vormundschaft, aber auch an Betreuer:innen, Pflegeeltern und Eltern.

Gesetzliche Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft

Seit der Reform und der damit einhergehenden gesetzlichen Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft, sind viele Jugendämter, Vormundschaftsvereine und Familiengerichte mit vielfältigen Fragen rund um das Thema ehrenamtliche Vormundschaft befasst. Der Bezirksverbandes Niederrhein e.V. der AWO hat daher in einem Forschungsprojekt in Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen, dem Jugendamt des Kreises Euskirchen, dem Sozialdienst Katholischer Frauen in Köln sowie dem Deutschen Kinderschutzbund in Bochum untersucht, welche Potenziale und Grenzen in der ehrenamtlichen Vormundschaft liegen. In einer Handreichung werden die Ergebnisse, die im Hinblick auf die Gewinnung, Schulung, Vermittlung und Begleitung ehrenamtlicher Vormund*innen für Jugendämter und Vereine von hoher praktischer Relevanz sind, prägnant zusammengefasst.

Fortbildungsreihe zur Zusammenarbeit von Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft 

Eine Reihe von Neuerungen und Änderungen rücken die ehrenamtliche Vormund*innen deutlicher als bisher in den Fokus und werden sich unmittelbar auf die Arbeit von Jugendämtern auswirken. Aufgrund der starken Nachfrage, wird im März die Fortbildungsreihe zur Zusammenarbeit von Jugendamt und ehrenamtlicher Vormundschaft wiederholt. In der Fortbildungsreihe werden ausgewählte Praxiserfahrungen aus Jugendämtern in der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen vorgestellt und besprochen, wie sie angewendet werden können. Grundlage für die Fortbildung ist die aktuell erschienene Orientierungshilfe „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation“, die das Bundesforum für fundierte Information zum Thema bei Dr. Fritsche in Auftrag gegeben hat.

Quelle: Meldungen des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft vom 19.01.2023, 20.01.2023, 25.01.2023 sowie 01.02.2023

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