EU-Kommission
Inklusiveres Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps werden gestärkt

Die Kommission hat einen Rahmen angenommen, um das Programm Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps für den Zeitraum 2021 bis 2027 inklusiver und vielfältiger zu gestalten. Es sollen nicht nur mehr Menschen in einem anderen Land lernen oder sich freiwillig engagieren können, sondern vor allem mehr Menschen mit geringeren Chancen erreicht werden.
02.11.2021
Der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte, sieht vor, dass jeder Mensch ein Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat. Mit dem Rahmen für Inklusionsmaßnahmen trägt die Kommission diesem Grundsatz Rechnung und ebnet den Weg für einen gerechteren und inklusiveren europäischen Bildungsraum.
Margaritis Schinas, für die Förderung der europäischen Lebensweise zuständig, erklärte: „Unsere europäische Lebensweise bietet allen jungen Europäerinnen und Europäern die gleichen Chancen. Inklusion und Vielfalt sind zentrale Bestandteile dieser Vision. Besonderer Einsatz ist gefragt, wenn wir sicherstellen wollen, dass niemand zurück gelassen wird. Die Erasmus-Generationen sind Europas beste Botschafter: Sie können über ihre Erfahrungen berichten – und die beginnen bereits bei einem fairen und gleichberechtigten Zugang zu den Programmen.“
EU-Bildungs- und -Jugendkommissarin Mariya Gabriel fügte hinzu: „Unsere EU-Programme müssen allen offenstehen – unabhängig von Herkunft, sozioökonomischem Hintergrund und physischem, psychischem oder gesundheitlichem Zustand. Daher müssen wir das neue Erasmus+-Programm und das Europäische Solidaritätskorps inklusiver und vielfältiger gestalten. Mehr Mittel sollen bereitgestellt werden, um diejenigen zu unterstützen, die mehr Hilfe benötigen, und um diejenigen zu erreichen, die das Programm nicht kennen oder unentschlossen sind. Alle Menschen sollen die gleichen Chancen erhalten – und davon profitiert auch die gesamte Gesellschaft. Das ist nämlich der Wert der Solidarität, auf den sich unser europäisches Einigungswerk stützt.“
Die Maßnahmen für das Programm Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps
- Gezielte finanzielle Unterstützung: Die beiden Programme bieten Menschen mit geringeren Chancen mehr finanzielle Unterstützung, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. So kann sichergestellt werden, dass alle unter den gleichen Bedingungen an den Programmaktivitäten teilnehmen können. Die Kommission ersucht die nationalen Agenturen (in Deutschland: DAAD, PAD, JfE & BIBB) und Akteure, die für die Programmumsetzung auf nationaler und lokaler Ebene zuständig sind, zusätzlich weitere nationale oder europäische Mittel zu nutzen.
- Individuelle Teilnehmerunterstützung in allen Phasen des Programms: Die Teilnehmenden erhalten vor, während und nach ihrem Projekt oder ihrer Mobilität umfassende Unterstützung (zum Beispiel Sprachhilfe, vorbereitende Besuche oder stärkere Mentorentätigkeit). So können sie die Erfahrung bestmöglich nutzen.
- Unterstützung teilnehmender Organisationen: Die Programme bieten den Organisationen, die an inklusiven Projekten beteiligt sind, mehr Unterstützung: von zusätzlichen Mitteln zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus bis hin zu Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten für ihre Mitarbeiter im Bereich Inklusion und Vielfalt.
- Flexibleres Lernangebot: Die Programme bieten nun ein breiteres Spektrum an Projekt- und Mobilitätsmöglichkeiten unterschiedlicher Dauer und unterschiedlicher Formate (virtuell oder vor Ort, individuell oder in Gruppen), damit die Bedürfnisse von allen Teilnehmenden erfüllt werden können.
- Priorität im Auswahlverfahren: Im Rahmen von Mechanismen erhalten Qualitätsprojekte Vorrang, die Menschen mit geringeren Chancen sowie die Themen Inklusion und Vielfalt einbeziehen.
- Klarere Kommunikation und Berichterstattung: Die Kommission, die nationalen Agenturen und alle Akteure auf nationaler und lokaler Ebene stellen sicher, dass benutzerfreundlichere, für alle zugängliche und mehrsprachige Kommunikationsmaterialien zur Verfügung stehen. Die Kommission wird zudem ihre Überwachungs- und Berichterstattungstätigkeiten weiter ausbauen, um besser Bilanz der Inklusionsmaßnahmen ziehen zu können.
Aktionspläne der nationalen Agenturen
Damit die Programme auch im nationalen Kontext zugänglicher werden, arbeiten die nationalen Agenturen auf der Grundlage dieses allgemeinen Rahmens für Inklusionsmaßnahmen eigene Aktionspläne für Inklusion aus. Ein Netz von Beauftragten für Inklusion und Vielfalt wurde bereits in den nationalen Agenturen eingerichtet, um die Arbeit und den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern.
Um eine erfolgreiche Umsetzung der festgelegten Maßnahmen sicherzustellen, steht die Kommission auch weiterhin mit allen wichtigen Akteuren wie den nationalen Agenturen, Organisationen für Inklusion und Vielfalt, Sachverständigen, Praktikern und den Teilnehmenden selbst in Kontakt.
34 Jahre Erasmus, 5 Jahre ESK
Seit seiner Gründung im Jahr 1987 haben das Erasmus-Programm und seine Vorläufer rund zehn Millionen Menschen die Chance gegeben, zum Studium, zur Ausbildung, für eine Freiwilligentätigkeit oder zum Erwerb von Berufserfahrung ins Ausland zu gehen. Im Jahr 2014 wurden sämtliche Initiativen auf den Gebieten allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend und Sport im EU-Programm Erasmus+ zusammengefasst. Das neue Erasmus+-Programm für den Zeitraum 2021 bis 2027 wurde im März 2021 mit einem Budget von über 28 Mrd. EUR eingeleitet.
Das Europäische Solidaritätskorps, das seinen Auftakt im Dezember 2016 hatte, ist seit Oktober 2018 ein eigenständiges, von der EU finanziertes Programm. Mit einem eigenen Budget von mehr als 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2027 bietet das neue Programm etwa 275.000 jungen Menschen die Möglichkeit, durch Freiwilligentätigkeit oder durch eigene Solidaritätsprojekte einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und humanitärer Herausforderungen zu leisten. Ab 2022 wird das Programm jungen Menschen nun auch ermöglichen, sich weltweit an humanitären Hilfsmaßnahmen zu beteiligen und so dazu beizutragen, die humanitären Herausforderungen in sicheren Drittstaaten zu bewältigen und dort Hilfsmaßnahmen der EU zu unterstützen.
Quelle: Europäische Kommission vom 22.10.2021
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