Regierungskrise
IGFH: Appell an die Bundespolitik
In einem aktuellen Statement fordert die IGFH, dass die Reform der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Nach jahrelanger Diskussion dürfe die Chance nicht verspielt werden, eine rechtliche Grundlage für die Inklusion aller jungen Menschen zu schaffen und die dringend benötigte Unterstützung zu gewährleisten.
25.11.2024
Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist ein seit Jahrzehnten diskutiertes Thema, dessen Reform dringend abgeschlossen werden muss. In einem Statement fordert die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), dass Masßnahmen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, um jungen Menschen eine inklusive Unterstützung zu garantieren (wortgetreue Übernahme):
„Das Ende der Koalition darf nicht das Ende einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sein. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss in dieser Legislatur noch verabschiedet werden. Der intensive Austauschprozess im Rahmen der Reformdiskussion geht mit der Verantwortung einher, trotz der schwierigen politischen Lage, weiterhin für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu kämpfen. Die Reform muss weiter auf Kurs gehalten und zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll zum 01. Januar 2028 in Kraft treten, wobei die gesetzlichen Regelungen schon spätestens ein Jahr im Voraus beschlossen sein müssen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist daher auch für die kommunale Praxis aus Planungs- und Umsetzungsaspekten hoch bedeutsam.
Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist seit Jahrzehnten in der Fachdiskussion. Das BMFSFJ hat in der aktuellen Legislaturperiode den Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ ausgerichtet. In diesem Prozess wurden erstmals neben Vertretungen der Kommunen, der Länder, von Fachorganisationen und aus der Wissenschaft auch Selbstorganisationen in Form eines Selbstvertretungsrats strukturell eingebunden. Dieser Prozess dauerte ca. vier Jahre und hat Expert*innen in eigener Sache sowie Fachexpert*innen in die Beratungen einbezogen, wie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet werden kann, wo es Handlungs- und Unterstützungsbedarfe gibt. Am 16.09.2024 hat das BMFSFJ auf Grundlage des Beratungsprozesses einen Referatsentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) veröffentlicht, der der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und zur Inklusion der Kinder mit einer geistigen und körperlichen Behinderung in das SGB VIII führt. Nach einer Kommentierungs- und Anhörungsphase wurde für den 6. November 2024 der Kabinettsentwurf angekündigt. Veröffentlicht wurde dieser nicht, denn die Bundesregierung verkündete am 6. November 2024 das vorzeitige Ende der Koalition. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf aber nicht daran scheitern!
Verbändeübergreifend wird gefordert, dass die Reform kommt und die Chance wahrgenommen werden muss, endlich nach Jahrzehnten des Diskurses eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und Familien rechtlich auf den Weg zu bringen.
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland fordern daher mit Nachdruck, dass die Reform noch in dieser Legislatur verabschiedet wird und politische Verantwortliche in dieser Situation weiterhin an der Seite der jungen Menschen und ihrer Familien mit und ohne Behinderung stehen! “
Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. vom 11.11.2024
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