Sozialpolitik

Hessen: 200.000 Euro für regionale LSBT*IQ-Netzwerke im Jahr 2018

Der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, informierte über die neue Landesförderung für den Aufbau von vier regionalen LSBT*IQ-Netzwerken in Hessen. Hierzu stellt die Landesregierung im Jahr 2018 200.000 Euro zur Verfügung, im Jahr 2019 weitere 300.000 Euro.

26.07.2018

Staatssekretär Klose betonte hierzu: „Die Förderung tragfähiger Strukturen der LSBT*IQ-Community liegt uns als Landesregierung und mir persönlich besonders am Herzen: Ein wirksamer Abbau von Vorbehalten gegenüber LSBT*IQ ist ohne die Arbeit der vielen hessischen Vereine und Initiativen aus dem LSBT*IQ-Spektrum nicht möglich. Durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sorgen sie für Sichtbarkeit in allen hessischen Regionen und stärken Vernetzung und Austausch. Erst durch ihre Arbeit wird erlebbar, dass die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten kein abstrakter Begriff, sondern selbstverständlicher Bestandteil unseres Zusammenlebens ist.

Projektförderung für kleine Initiativen

Weiterhin ist für uns wichtig, auch kleinere Initiativen in ganz Hessen durch unsere Projektförderung unterstützen. Um diese wichtige Arbeit nachhaltig abzusichern, werden wir in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen LSBT*IQ-Netzwerken investieren. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation von LSBT*IQ zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik, in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.“

Informationen zur Bewerbung

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet grundsätzlich am 22.08.2018. Sie sind einzureichen beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Antidiskriminierungsstelle, Sonnenberger Str. 2/2a, 65183 Wiesbaden. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wählt aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus, die bis zum Ende des Jahres 2018 umgesetzt werden müssen. Die relevanten Dokumente stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Kontakt

Ansprechpersonen für Rückfragen und Erläuterungen:

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 23.07.2018

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