Bundeshaushalt 2024
Haushaltsausschuss bewilligt DBJR Mittelaufwuchs für 2024

Gemäß Verlautbarungen einzelner Abgeordneter im Haushaltsausschuss sollen der Deutsche Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände im Jahr 2024 nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen eine Kürzung der Mittel um 3 Mio. EUR, sondern einen zusätzlichen Aufwuchs um 1 Mio. EUR für die internationale Jugendverbandsarbeit erfahren.
30.11.2023
Auch die Finanzierung weiterer Aufgaben im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sowie der Freiwilligendienste soll gemäß Verlautbarungen von Kürzungen verschont bleiben. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich in der Sitzungswoche 27.11.-1.12. über den Bundeshaushalt 2024 final entscheiden.
Der Mittelaufwuchs stellt für den Bundesjugendring einen weiteren Teilerfolg in Zeiten radikaler Kürzungspläne dar. Der Vorgang belegt die Widerstandskraft der Zivilgesellschaft auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Dies gilt insbesondere dann, wenn zivilgesellschaftliche Akteur*innen sich solidarisch und koordiniert gegenüber Regierung und Parlament positionieren.
Trotz aller Freude ist dieser Aufwuchs nur ein Meilenstein auf dem noch langen Weg hin zu einer angemessenen Finanzierung der breiten Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe nach Jahren der Unterfinanzierung. Das Ziel des Bundesjugendrings bleibt weiterhin ein angemessen ausgestatteter Kinder- und Jugendplan mit mindestens 300 Mio. EUR sowie eine jährliche Inflationsanpassung, um die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen zukunftsfest erfüllen zu können. Erster Schritt dorthin ist die dringend benötigte Verstetigung der für 2024 bereitgestellten Mittel für die Folgejahre. Die Bundesregierung ist hier in der Verantwortung, endlich ihren Koalitionsvertrag zu erfüllen.
Der Bundesjugendring bedankt sich ausdrücklich bei den Bundestagsabgeordneten im Jugend- und Haushaltsausschuss für die partnerschaftliche Zusammenarbeit.
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Dieser Artikel wurde beim Deutschen Bundesjugendring am 17.11.2023 erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.
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