BAG Landesjugendämter
Handlungsleitlinien zur Betriebserlaubnis erteilenden Behörde

Am 10. Juni 2021 sind durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) zahlreiche Neuregelungen im SGB VIII in Kraft getreten. Neue Handlungsleitlinien der BAG Landesjugendämter beschäftigen sich mit den Anforderungen an Auslandsmaßnahmen und deren Kontrolle sowie mit den Anforderungen im Bereich Betriebserlaubnis.
08.12.2022
Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) beinhaltet Änderungen in folgenden Bereichen: Besserer Kinder- und Jugendschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für alle Kinder und Jugendliche (Inklusion), mehr Prävention vor Ort und mehr Beteili-gung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
Veränderte Anforderungen im Bereich Betriebserlaubnis
Die vorliegenden Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde der BAG Landesjugendämter beziehen sich zum einen auf die neuen Regelungen in § 38 SGB VIII, die die Anforderungen an Auslandsmaßnahmen und deren Kontrolle zusammenfassen und konkretisieren. Zum anderen werden die Änderungen in den §§ 45 ff. SGB VIII in den Blick genommen, die die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis und damit die Beratungs- und Aufsichtsaufgaben – auch im laufenden Betrieb – konkretisieren und erweitern.
Zur Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen wird die Verantwortung des Trägers für die Gewährleistung des Kindeswohls in seiner Einrichtung deutlich hervorgehoben und konkretisiert. Gleichzeitig werden die aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde gestärkt. Bezogen auf die Auslandsmaßnahmen wird die Steuerungsverantwortung des Jugendamts durch die Reform deutlicher beschrieben und die Betriebserlaubnis erteilende Behörde mit der Bündelung von Informationen zu den Auslandsmaßnahmen beauftragt.
Einheitliches Handeln der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden
Die Handlungsleitlinien sollen dazu beitragen, das Verwaltungshandeln der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden zu vereinheitlichen und ein gemeinsames Verständnis zu den Neuregelungen zu entwickeln. Zudem soll den Trägern von betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen Orientierung gegeben werden, was seit Inkrafttreten der Änderungen im Zusammenhang mit der Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen neu zu beachten ist. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (die Jugendämter) sollen durch die Handlungsleitlinien bei der Umsetzung der Änderungen zu den Auslandsmaßnahmen unterstützt werden.
Die Änderungen und Neuregelungen gelten gleichermaßen für Träger von bestehenden und neu zu schaffenden Einrichtungen seit dem 10. Juni 2021.
Aus dem Inhalt
Der Inhalt der Handlungsleitlinien umfasst etwa folgende Bereiche:
- Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen (§ 38 SGB VIII)
- Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (§ 45 SGB VIII)
- Einrichtungen nach § 45a SGB VIII
- Prüfung vor Ort und nach Aktenlage (§ 46 SGB VIII)
- Melde- und Dokumentationspflichten (§ 47 SGB VIII)
- Bußgeldvorschriften nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII
Die Handlungsleitlinien als Download
Die Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde (PDF: 1,3 MB) der BAG Landesjugendämter stehen als Download zur Verfügung.
Die Handlungsleitlinien wurden auf der 133. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 23. bis 25. November 2022 beschlossen.
Quelle: 159. Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen in den §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde der BAG Landesjugendämter über LVR Landesjugendamt Rheinland
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