BAG Landesjugendämter
Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung

Das überarbeitete „Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung“ der BAG Landesjugendämter beschreibt die Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII erforderlich sind und stellt Kooperation, Kommunikation und integrierte Planung in den Mittelpunkt. Die Arbeitshilfe unterstützt Fachkräfte und Entscheidungsträger bei der kontinuierlichen Anpassung an neue Anforderungen.
04.07.2024
Was sind die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten, die Fachkräfte für eine erfolgreiche Jugendhilfeplanung benötigen? Das überarbeitete „Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung“ (Pdf: 865 KB) der BAG Landesjugendämter bietet einen umfassenden Einblick in die anspruchsvolle Aufgabe der Jugendhilfeplanung, die im Rahmen des § 80 SGB VIII als Pflichtaufgabe im Jugendamt verankert ist.
Die Jugendhilfeplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung einer hochwertigen und inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Durch kontinuierliche Gesetzesreformen und gesellschaftliche Veränderungen wachsen die Anforderungen an die Jugendhilfeplanung und Fachkräfte müssen sich kontinuierlich anpassen und ihre Kompetenzen und Arbeitsweisen weiterentwickeln.
Gemäß § 85 Absatz 2 SGB VIII unterstützen die Landesjugendämter die örtlichen Träger durch Beratung und Qualifizierung. Als ein Element davon beschreibt die BAG Landesjugendämter mit dem „Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung“ die notwendigen Fähigkeiten der mit Jugendhilfeplanungsprozessen beauftragten Personen und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit und Kommunikation. Im Fokus steht dabei auch die Notwendigkeit einer „integrierten Jugendhilfeplanung“ und damit verbunden die Kompetenz zur „Koordination von Planungsprozessen“. Die Arbeitshilfe richtet sich an Fachkräfte und Entscheidungsträger und dient als Orientierung und Reflexionshilfe.
Das Kompetenzprofil wurde auf der 136. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 06. bis 08. Mai 2024 in Mainz beschlossen.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 20.06.2024
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