Datenschutz im Kinderschutz

Grundlagenkenntnisse für die Bearbeitung von Kinderschutzfällen

Wirksamer Kinderschutz braucht Datenschutz. Ausgehend von dieser Prämisse thematisiert das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in einem Seminar den fachlichen Hintergrund und die rechtlichen Grundlagen des Sozialdatenschutzes.

02.03.2022

Die Fortbildung ist inhaltlich auf die Tätigkeit von Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Diensts (ASD) im Bereich Kinderschutz ausgerichtet und vermittelt elementare Kenntnisse zum zulässigen Umgang mit Informationen in Kinderschutzfällen. Ein Schwerpunkt liegt auf den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Beteiligten – Stichwort: Kooperation im Kinderschutz.

Live-Online-Seminar vom 23. bis 24.3.2022 für Fachkräfte der Sozialen Dienste

Schwerpunkte der Fortbildung sind u.a.:

  • Bedeutung des Sozialgeheimnisses für den Kinderschutzktur
  • rechtliche Grundlagen Sozialdatenschutz
  • Umgang mit Informationen im Kinderschutzfall
  • Kooperation und Datenschutz im Kinderschutz

In dem Seminar werden die Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und die hiermit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen berücksichtigt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch der Teilnehmer*innen untereinander sowie mit der Referentin zu aktuellen Fragen aus der Praxis.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Endgerät (PC, Laptop oder Smartphone) mit Audio Ein- und Ausgang und die Nutzung des Programms Zoom.

Referentin: Stephanie Götte, DIJuF, Heidelberg
Termine: 23. bis 24.3.2022 von jeweils 9.00 bis 12.30 Uhr
Teilnahmebeitrag: Mitgliedspreis 230 EUR (Nichtmitgliederpreis 299 EUR)

Weitere Informationen und die Anmeldung finden sich auf der Website des DIJuF.

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

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