Coronavirus
Gewerkschaftsbund fordert bessere Absicherung für Eltern
Die Corona-Krise stellt Eltern, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas und Schulen nun zu Hause betreuen müssen, vor besondere Herausforderungen. Um diese Familien finanziell zu entlasten und den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren, will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz anpassen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund mahnt an, dass die geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug gingen, um betroffenen Familien ausreichend zu helfen.
26.03.2020
Zur geplanten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes sagte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, am 25. März in Berlin:
„Es ist gut, dass die Große Koalition das Problem angepackt hat. Die geplanten Änderungen gehen aber nicht weit genug, um den betroffenen Familien ausreichend zu helfen. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Familien nicht in Existenznöte zu bringen. Einkommenseinbußen müssen abgesichert werden. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben – er wird für die Erholung dringend gebraucht!“
Wir fordern Nachbesserungen insbesondere bei diesen Punkten:
- Wir fordern mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens für die Eltern, die von Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind! Die jetzt geplanten 67 Prozent sind viel zu wenig; gleiches gilt für die monatliche Deckelung auf 2.016 €. Wer bisher nur den Mindestlohn erhalten hat, wäre auf aufstockende Leistungen angewiesen.
- Der Erholungsurlaub darf nicht angerechnet werden! Jetzt ist vorgesehen, dass Eltern erst ihren kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und Überstunden abbauen müssen, bevor sie Anspruch auf die vorgesehene ohnehin niedrige Leistung hätten.
- Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeit im Home Office eine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ darstelle, so dass Eltern im Homeoffice keinen Anspruch auf die Entschädigung haben sollen. Das ist inakzeptabel insbesondere für Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Auch das muss dringend geändert werden.
- Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll – die Altersgrenze muss auf mindestens 14, eher 16 Jahre angehoben werden.
Im Übrigen fehlt bislang in diesem Gesetz komplett die Absicherung von Verdienstausfällen jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung ihrer Betriebe von ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt wurden und nicht bezahlt werden. Hierfür werden dringend Lösungen benötigt!
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.03.2020
Termine zum Thema
-
02.06.2026
Online-Elternabend zu Hass auf Frauen - Wenn Antifeminismus viral geht
-
02.06.2026
Elterntreffen AUStauschZEITEN
-
08.06.2026
Kinder von Inhaftierten
-
23.06.2026
Verwandtenpflege im Fokus. Impuls (4/4) "Unter dem Radar: Eltern in der Verwandtenpflege"
-
26.08.2026
„Ich hab‘ doch beide lieb“ - Vom Umgang mit dem Umgang
Materialien zum Thema
-
Zeitschrift / Periodikum
AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe 4-2025
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen besondere Unterstützung - Dossier 1/2025
-
Artikel / Aufsatz
Policy Brief - Soziale Teilhabe von Jugendlichen in stationären Jugendhilfe-Einrichtungen in Zeiten von Pandemien ermöglichen
-
Podcast
Kinderschutz im Netz – Out of the bubble
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Dandelin – Deutsch für Kinder
Projekte zum Thema
-
Universität Münster (JuPa-Quali)
JuPa - Soziale Teilhabe von Jugendlichen in stationären Jugendhilfe-Einrichtungen und Pflegefamilien in Zeiten von Pandemien ermöglichen
-
Stiftung "Achtung!Kinderseele"
Nicht jedes Schulkind ist schon schulstark – ein Pilotprojekt der Stiftung „Achtung!Kinderseele“ will das ändern
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
Schulen
Bewegungs-Pass an Grundschulen
-
Philipps-Universität Marburg
Corona-Befragung für Familien