Ukraine-Krieg
Geregelte Aufnahmeverfahren sind unabdingbar zum Schutz der Kinder
Die Zahl hilfsbedürftiger junger Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, wächst stetig an. „Bei der Betreuung und Unterbringung geflüchteter Kinder müssen das Kindeswohl und der Kinderschutz an erster Stelle stehen“, erklärt Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf. Darüber hinaus müssten Familien und Geschwister zusammenbleiben.
16.03.2022
Unabhängig davon, ob die Kinder mit oder ohne Begleitung nach Deutschland kommen, müssen die Jugendämter von Anfang an informiert und eingebunden sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder nicht dem Risiko des Menschenhandels ausgesetzt werden und angemessen unterstützt werden können.
Geflüchtete Kinder zu schützen und sie von Beginn an kindgerecht zu betreuen muss aus Sicht von SOS-Kinderdorf nun höchste Priorität haben. Kinderschutzbeauftragte müssen an allen Grenzübergängen sowie bei der Aufnahme, Erstversorgung und Weiterreise mit einbezogen werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Nach Ansicht der Kinderhilfsorganisation ist darüber hinaus von Anfang an psychosoziale Unterstützung für Familien und unbegleitete minderjährige Geflüchtete essentiell.
Familien und Geschwister müssen zusammenbleiben!
„Familiäre Bezugspersonen sind sehr wichtig, um sich in einer Krisensituation gegenseitig Halt zu geben. Deshalb sollten Geschwister und Familien zusammenbleiben können. Das gilt aber auch für größere Gruppen, z.B. aus ukrainischen Heimen, die gemeinsam und im Kontakt zu ihren gewohnten Betreuungspersonen untergebracht werden sollten“, fordert die Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf. Hilfe bei der Suche nach Verwandten und Unterstützung in allen weiteren Belangen ist gerade für unbegleitete minderjährige Geflüchtete auch direkt an der Grenze wichtig. Die örtliche Zivilgesellschaft und UN-Organisationen wie der UNHCR oder IOM sollten dort einbezogen werden und seitens der Bundesregierung entsprechend unterstützt und ausgestattet werden.
Evakuierung von vulnerablen Gruppen unterstützen
In der Ukraine selbst ist dringend humanitäre Unterstützung und die Evakuierung insbesondere von vulnerablen Gruppen notwendig, wie z.B. Kinder mit Behinderung, da deren Versorgung in einem Kriegsgebiet kaum möglich ist. Da auch junge Menschen und Familien mit nicht-ukrainischen Pässen aus dem Land fliehen, ist SOS-Kinderdorf der Ansicht, dass die Regelungen der Massenzustromrichtlinie für alle Geflüchteten aus der Ukraine gelten sollten. „Alle Kinder haben dieselben Rechte! Auch geflüchtete Kinder ohne ukrainischen Pass haben das Recht auf ein gutes und sicheres Aufwachsen. Sie brauchen, wie alle Kinder, die jetzt bei uns ankommen, Bildungsangebote, eine sichere Versorgung mit kindgerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung sowie Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen“, fordert Schutter die Politik auf.
Weitere Informationen
Das vollständige Positionspapier von SOS-Kinderdorf zu einem geregelten Aufnahmeverfahren für geflüchtete Kinder und Jugendliche findet sich online.
Unterstützung ist ebenfalls über die Hilfsprogramme von SOS-Kinderdorf für die Ukraine und von dort Geflüchtete möglich.
Quelle: SOS-Kinderdorf e.V. vom 10.03.2022
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