Positionspapier des UBSKM

„Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, ruft mit einem Positionspapier die Bundes- und Landespolitik zu resolutem Handeln auf: „Die Androhung härterer Strafen allein reicht nicht aus, um sexuelle Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Ich fordere alle politisch Verantwortlichen auf, sich mit konkreten Maßnahmen deutlich stärker gegen Missbrauch zu engagieren.“

06.10.2020

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Strafverschärfungen und knapp ein Jahr vor der Bundestagswahl mit einem Positionspapier 2020: „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Wie Bund, Länder und die politischen Parteien Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen können.“ (PDF, 300 KB) an alle politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern gewandt und dieses am 2. Oktober in Berlin öffentlich vorgestellt.

Kampf gegen sexuellen Missbrauch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

„Wir dürfen nicht den Fehler machen zu glauben, dass sich die Bekämpfung von Missbrauch alleine durch Strafverschärfungen verbessern lässt,“ sagt Rörig. „Wenn wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen, müssen ALLE den Kampf gegen sexuellen Missbrauch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und aktiv führen.“
 
Im Positionspapier 2020 sind konkrete Handlungsempfehlungen, wie sexueller Missbrauch durch politisches Handeln bekämpft werden sollte, zusammengefasst. Um eine nachhaltige Verankerung des Maßnahmenpakets zu erreichen, hat Rörig das Positionspapier 2020 in dieser Woche persönlich an alle Partei- und Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Fachausschüsse und zuständigen Fachminister/-innen in Bund und Ländern sowie an die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder versandt.

Rörig: „Ich möchte, dass die Handlungsempfehlungen aus dem Positionspapier 2020 in die Wahlprogramme und darauf aufbauende Regierungsprogramme einfließen. So kann aus diesem Maßnahmenpaket überprüfbares, politisches Handeln werden.“

Regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat

Im Positionspapier 2020 fordert der Missbrauchsbeauftragte, dass auch auf höchster politischer Ebene eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stattfindet. Rörig schlägt deshalb unter anderem eine gesetzlich verankerte, regelmäßige Berichtspflicht seines Amtes gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat zum Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und zum Stand von Prävention, Intervention, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung vor, ähnlich wie es für den Bundesdatenschutzbeauftragten geregelt ist.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt wird in Bund und Ländern gerne den jeweiligen Familienressorts überlassen“, sagt Rörig. „Ob auf Bundes- oder Landesebene: Nahezu alle Ressorts, wie zum Beispiel Gesundheit, Soziales, Finanzen, Justiz oder Bildung, müssen endlich interdisziplinär zusammenarbeiten. Nur geschlossen und aufeinander abgestimmt kann wirklich etwas bewegt, Missbrauch bestmöglich verhindert, das Entdeckungsrisiko für Missbrauchstäter und -täterinnen erhöht und Betroffenen geholfen werden.“

Ressortübergreifender Masterplan gefordert

Den Bundesländern empfiehlt er, auf der Basis einer umfassenden Defizit- und Bestandsanalyse einen eigenen ressortübergreifenden Masterplan zur Verbesserung des Schutzes von Minderjährigen vor sexueller Gewalt und den Folgen zu entwickeln und umzusetzen. Zudem sollte in jedem Bundesland das Amt einer/eines „Landesbeauftragten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ eingerichtet werden, der/dem die Federführung für die Erarbeitung eines solchen Masterplans sowie die fachliche Unterstützung bei der Umsetzung übertragen wird.

Zuletzt hatten die Missbrauchsfälle Lügde, Bergisch Gladbach und Münster zu einer breiten politischen Debatte zum Thema Strafverschärfungen geführt. Rörig betont vor diesem Hintergrund: „Die öffentliche Skandalisierung dieser spektakulären Missbrauchsfälle ist trügerisch, denn es entsteht der Eindruck einer vermeintlichen Einzigartigkeit. Tatsächlich handelt es sich bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche keineswegs um „Einzelfälle“, so skandalös sie uns auch erscheinen mögen, sondern um ein gesamtgesellschaftliches Phänomen enormen Ausmaßes. Sexueller Missbrauch findet täglich, überall und mitten unter uns statt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass jede und jeder ein Kind kennt, das sexuelle Gewalt erlitten hat oder aktuell erleidet.“

Der Missbrauchsbeauftragte betont abschließend, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu den grundlegenden Aufgaben des Staates gehört und fordert eine an den Kinderrechten orientierte politische und gesellschaftliche Grundhaltung.

Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung bei sexueller Gewalt finden Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und alle Menschen, die sich Sorgen um ein Kind machen, beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, Tel. 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym) und auf dem Hilfeportal www.hilfeportal-missbrauch.de mit einer umfangreichen Datenbank zu Hilfeangeboten vor Ort.

Weitere Informationen: www.beauftragter-missbrauch.de

Quelle: Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung vom 02.10.2020

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