Save the Children
GEAS-Gesetz ist Rückschritt für geflüchtete Kinder
Das GEAS-Gesetz, kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet, wird von Save the Children als Rückschritt für geflüchtete Kinder kritisiert. Beschleunigte Asylverfahren und zentrale Unterkünfte gefährden das Kindeswohl, während Sozialleistungsverschärfungen Kinder unter das Existenzminimum drücken. Save the Children fordert die Wahrung der Kinderrechte und kindgerechte Asylverfahren.
05.03.2026
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar das Gesetz zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland verabschiedet. Save the Children kritisiert das Gesetz als Rückschritt für die Rechte geflüchteter Kinder. In beschleunigten Asylverfahren und neuen zentralisierten Unterkünften drohen die Schutzbedarfe von Kindern vernachlässigt zu werden. Verschärfungen im Sozialleistungsbezug führen dazu, dass Kinder weiterhin unter dem Existenzminimum leben müssen.
Der Gesetzentwurf bringt jedoch auch einige Verbesserungen für geflüchtete Kinder mit sich. Zum Beispiel soll künftig für alle Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine umfassende medizinische und auch psychologische Unterstützung im Regelsystem ermöglicht werden. Damit beendet die Bundesregierung eine jahrzehntelang bestehende Diskriminierung geflüchteter Kinder im Bereich der medizinischen Versorgung und verwirklicht das Grundrecht auf ein Höchstmaß an Gesundheit.
„Deutschland hat sich mit der UN-Kinderrechtskonvention klar zum Schutz aller Kinder verpflichtet. Doch die GEAS-Anpassungsgesetze gefährden dieses Ziel“, sagt Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children.
„Die vorgesehenen Unterkünfte und beschleunigten Verfahren mit weniger Rechtsschutz bedrohen das Kindeswohl. Positiv ist die fundamentale und seit langem überfällige Verbesserung beim Zugang schutzsuchender Kinder zu Gesundheitsleistungen. Aber diese verliert an Gewicht, wenn geflüchtete Kinder zugleich isoliert leben müssen, kinderspezifische Fluchtgründe in Grenz- und Schnellverfahren kaum Berücksichtigung finden und sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes unter dem menschenwürdigen Existenzminimum leben müssen. Nun sind die Bundesländer gefragt: Sie müssen bei der Umsetzung des Gesetzes ihren Handlungsspielraum nutzen, um die Kinderrechte zu achten, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen und den raschen Zugang zu Bildung sicherzustellen.“
Die Bewertung von Save the Children im Einzelnen
- Beschleunigte Asylverfahren: Bei den geplanten beschleunigten Asylverfahren mit reduziertem Rechtsschutz besteht die Gefahr, dass besondere Schutzbedarfe und kinderspezifische Fluchtgründe nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt werden. In der Folge können Kinder in Länder abgeschoben werden, in denen ihr Wohlergehen nicht sichergestellt ist oder sogar konkrete Gefahren für Leib und Leben drohen.
- Sekundärmigrationszentren: Darüber hinaus weitet das geplante Gesetz Unterbringungsformen aus, die auf Abschottung, Freiheitsentziehung und Zentralisierung setzen. Es ist geplant, dass Familien mit Kindern künftig bis zu zwölf Monate in den geplanten sogenannten Sekundärmigrationszentren verbleiben müssen. Diese Zentren erfüllen nicht die Ansprüche einer kindgerechten Unterkunft. Diese Art der Unterbringung kann zu einer erheblichen Belastung für die betroffenen Kinder führen.
- Asylverfahrenshaft: Auch wird mit der sogenannten Asylverfahrenshaft ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, Kinder zu inhaftieren. Dies stellt aus kinderrechtlicher Perspektive einen gravierenden Tabubruch und einen klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.
- Gesundheitsleistungen: Positiv ist, dass ein Teil der geflüchteten Kinder künftig Zugang zu Gesundheitsleistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erhalten soll. Damit setzt die Bundesregierung Artikel 22 Absatz 2 der EU-Aufnahmerichtlinie um.
- Bildungszugang: Ebenfalls positiv zu bewerten ist ein parallel zum Gesetz eingebrachter Entschließungsantrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Austausch mit den Ländern sicherzustellen, dass schutzsuchende Kinder spätestens zwei Monate nach Antragstellung Zugang zum Regelschulsystem erhalten, unabhängig von bestehenden Wohnverpflichtungen oder dem Stand ihres Verfahrens.
Save the Children und acht weitere Organisationen haben ein Gutachten zur GEAS-Gesetzgebung veröffentlicht.
Sie fordern unter anderem…
- einen gesetzlichen Ausschluss von Minderjährigen aus Unterbringungsformen, in denen Kinderrechte nicht verwirklicht werden können
- verbindliche Standards für kindgerechte Unterbringung, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder
- eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern
- kindgerechte Asylverfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder.
Hinweise für die Redaktion
- Das Gutachten (PDF: 1.125 KB) „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ von Constantin Hruschka und Robert Nestler wurde gemeinsam in Auftrag gegeben von folgenden Organisationen: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Kindernothilfe e.V., Save the Children Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., Terre des Hommes Deutschland und World Vision Deutschland.
- Save the Children äußerte sich auch in einer Stellungnahme (PDF: 653 KB) an das Bundesinnenministerium zu den Gesetzentwürfen.
- Der aktuelle Gesetzgebungsprozess stellt die größte Reform des deutschen Asylrechts seit 1993 dar. Er dient der Umsetzung der EU-weiten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), deren Regelungen ab Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten anwendbar sein sollen.
Quelle: Save the Children Deutschland vom 26.02.2026
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