Sachsen-Anhalt
Freier Weg für Aktionsprogramm zur Abmilderung der Auswirkungen Kinder und Jugendliche
Das „Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde am 01. Juni 2021 von dem Bildungsministerium Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit wurde der Weg freigemacht, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen abzumildern.
10.06.2021
„Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Soziales Lernen durch Projekte, Ausflüge und außerschulische Bildungsangebote sind in der Pandemie entfallen. Kinder und Jugendliche brauchen daher nun besondere Unterstützung und Aufmerksamkeit, damit sich soziale Ungleichheiten nicht manifestieren. Neben dem Abbau von Lernrückständen umfasst die Bund-Länder-Vereinbarung daher auch Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit, sodass in Umsetzung des Bundesaktionsprogramms ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird“, sagte Sozialministern Petra Grimm-Benne.
Maßnahmen und Ziele der Bund-Länder-Vereinbarung
Abbau von Lernrückständen
Durch zusätzliche Förderangebote sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Der Bund stellt den Ländern hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Um die notwendigen Personalkapazitäten für die Förderangebote zu akquirieren, soll eine Zusammenarbeit insbesondere mit Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Volkshochschulen, kommerziellen Nachhilfeanbietern und kommunalen sowie freien Trägern erfolgen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, sozialpädagogische Fachkräfte sowie sonstige Honorarkräfte einzusetzen. Eine Arbeitsgruppe beim Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt ist derzeit damit befasst, Maßnahmen für die genauere Erhebung und Behebung von Lernrückständen unter den besonderen Bedingungen von Corona zum Ende des laufenden Schuljahres und des kommenden Schuljahres zu erarbeiten.
Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern
An Schulen sollen im Rahmen des Zeitraums des Aktionsprogramms mehr Angebote der Schulsozialarbeit bereitgestellt werden, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Belastungen durch die Corona-Pandemie und beim Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb zu unterstützen. Zudem sollen Freiwilligendienstleistende Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Hierfür stehen Bundesmittel von insg. 220 Mio. Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.
Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung sollen gestärkt werden. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden. Diese werden von den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten. Dafür stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 70 Mio. Euro zur Verfügung.
Zweistufige Nachhilfe-Offensive
Um dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler die durch die Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände auch schon aufholen können, bevor die konkrete Umsetzung des Bundesprogramms an den Schulen erfolgt, hat Sachsen-Anhalt bereits Anfang Mai eine zweistufige Nachhilfe-Offensive gestartet:
- Das Land setzt auf bereits bestehende Strukturen des Bildungs- und Teilhabepaketes, mit dessen Unterstützung außerschulische Lernförderung bzw. Nachhilfe ermöglicht wird. Zielgruppe der Nachhilfe-Offensive sind Kinder und Jugendliche mit schulischen Lerndefiziten aus Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die Leistung wird zusätzlich zu anderen Bedarfen erbracht, schmälert andere Leistungen, z. B. die Teilhabepauschale für den Sportverein, also nicht. Die niedrigschwellige Unterstützung kann bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II beispielsweise durch das Jobcenter gewährt werden. Um möglichst viele betroffene Familien zu erreichen, werden neben den Schulen weitere Akteure im Umfeld der Schülerinnen und Schüler wie Sozialarbeiterinnen- und arbeiter, Jugendämter, Familienberatungsstellen u.ä. unterstützend einbezogen.
- Darüber hinaus werden laut Bildungsminister Tullner als kurzfristige Maßnahme an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ohne Ganztagsbudget zusätzliche Mittel zur Verteilung über die Schulbudgets in Höhe von 31 Euro pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsmöglichkeiten bereits bestehender Ganztagsbudgets wird erweitert. Damit soll kurzfristig auf die erkennbaren Defizite reagiert und schnellstmöglich Angebote zur Behebung coronabedingter Lerndefizite organisiert werden können. Insgesamt stehen etwa vier Millionen Euro dafür kurzfristig zur Verfügung.
Aktionsprogramm der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 beschlossen. In Umsetzung dieses Aktionsprogramms war zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder eine Vereinbarung zu unterzeichnen.
Quelle: Bildungsministerium Sachsen-Anhalt vom 01.06.2021
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