Kinder- und Jugendarbeit
Förderprogramm stärkt Integration und Bildungsarbeit der Kulturinstitutionen
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, fördert in diesem Jahr herausragende Projekte im Bereich der kulturellen Vermittlung und Integration mit rund 1,5 Millionen Euro. Dazu gehören Modellvorhaben in Kultureinrichtungen mit den Schwerpunktthemen kulturelle Bildung für junge Menschen, Inklusion von Menschen mit Behinderung, Vermittlungsarbeit in ländlichen Gebieten oder Diversitätsentwicklung im Kulturbetrieb.
09.01.2019
Kulturstaatsministerin Grütters erklärte: „Mit dem Förderprogramm möchten wir vor allem die Kulturinstitutionen unterstützen, die mit ihren identitätsstiftenden und breit gefächerten Projekten maßgeblich dazu beitragen, dass in unserem Land Zusammenhalt in Vielfalt gelingen kann. Dafür brauchen wir so wegweisende und integrierende Modellvorhaben wie z.B. ‚Die Kinderkonferenz‘ des KlangNetzes Dresden, in dem Kinder gemeinsam ein Oratorium erarbeiten, das ihnen eine behutsame und kreativ-schöpferische Auseinandersetzung mit den Themen Krieg, Flucht und Vertreibung ermöglicht. Unsere Kultureinrichtungen sind dafür prädestiniert, möglichst vielen Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Bildung oder Herkunft. Wir brauchen die integrative Kraft der Kultur gerade in Zeiten wie diesen, in denen Vielfalt zwar vielfach als bereichernd, aber von manchen eben auch als große Herausforderung wahrgenommen wird.“
Mit dem Förderprogramm werden folgende Kultureinrichtungen und Modellvorhaben unterstützt:
- Haus der Kulturen der Welt: „Die lernende Institution“(Fördersumme: bis zu 50.000 Euro);
- KlangNetz Dresden e.V.: „Die Kinderkonferenz“ (Fördersumme: bis zu 265.000 Euro);
- Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik: „Intercultural Change Program“ (Fördersumme: bis zu 300.000 Euro);
- Stiftung Donauschwäbisches Zentralmuseum Ulm: „Kulturelle Vielfalt im Donauraum“. (Fördersumme: bis zu 220.000 Euro);
- Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen: „Entwicklung neuer Vermittlungsangebote in der historisch-kulturellen Vermittlung“ (Fördersumme: bis zu 225.000 Euro);
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz: „Ausnahmen sind hier die Regel - Inklusive Bildungsarbeit auf der Museumsinsel“ (Fördersumme: bis zu 267.000 Euro);
- Westpreußisches Landesmuseum: „Ausbau und Stärkung der musealen Vermittlungsangebote" (Fördersumme: bis zu 112.000 Euro).
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.01.2018
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