Brandenburg
Flexiblere Kita-Personalverordnung kommt
Die vom Kabinett gebilligte Änderung der Kita-Personalverordnung soll den Trägern der Kindertagesstätten die Einstellung geeigneter Fach- und Ergänzungskräfte erleichtern und die Personalsituation verbessern. Der Entwurf ist in den vergangenen Wochen mit vielen Beteiligten im Land abgestimmt worden und wird nun im Landtagsausschuss für Bildung, Jugend und Sport beraten.
19.10.2023
Die Personalhoheit für Kitas liegt bei den freien und kommunalen Einrichtungsträgern. Welche Mitarbeitende in welchem Umfang als notwendiges pädagogisches Personal (§ 10 Kita-Gesetz) in die Berechnung des Personalkostenzuschusses des Landes an Landkreise und kreisfreie Städte eingehen, bestimmt die Kita-Personalverordnung. Der vorgelegte Entwurf (Achte Verordnung zur Änderung der Kita-Personalverordnung) wurde im offenen Austausch mit vielen Akteuren, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, den Trägerverbänden und dem Landeskitaelternbeirat, beraten.
Kinder- und Jugendminister Steffen Freiberg erklärt:
„Es ist unser Ziel, noch in diesem Jahr dem Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung wirksam entgegenzutreten. Personalnöte dürfen die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung nicht gefährden. Diesen Anspruch wird das Land Brandenburg mit der modernisierten Kita-Personalverordnung erfüllen. Sie gibt den Trägern die erforderliche Flexibilität bei der Fachkräftegewinnung. Denn sie wissen am besten, welches Personal wie und wo eingesetzt werden kann. Mindestanforderungen an die pädagogische Qualifikation werden dabei gewahrt. Kinder im Land Brandenburg können somit weiterhin eine sichere und hochwertige Betreuung erhalten.“
Schwerpunkte der Reform
In diesem Dialogprozess sind die zentralen Vorhaben der Reform, die noch im Herbst 2023 greifen soll, bestätigt worden. Schwerpunkte liegen auf der Erweiterung des Fachkräftepotenzials, auf der rechtssicheren Regelung für die Beschäftigung von Seiteneinsteigenden und auf dem vereinfachten Verfahren für den Einsatz von nicht-pädagogischem Personal:
Erweiterte Fachkräfte-Definition
Mit einem deutlich erweiterten Fachkräfte-Katalog können Träger auch andere pädagogische Fachkräfte einstellen. Dazu zählen künftig zum Beispiel folgende Berufsqualifikationen: Magister oder Bachelor im Hauptfach Erziehungswissenschaften, Diplom oder Bachelor in Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik oder in Sprachheilpädagogik, Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen oder auch staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.
Rechtssicherheit und Qualifizierung von Ergänzungskräften
Mit der neuen Kita-Personalverordnung bekommt der Einsatz von Personal ohne pädagogische Ausbildung eine sichere Rechtsgrundlage. Nicht jede Aufgabe und Tätigkeit in Kindertagesstätten muss durch ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher oder vergleichbare Fachkräften wahrgenommen werden. Es ist schon jetzt üblich, dass Seiteneinsteigende in Kitas arbeiten: Unter den 24.000 Kita-Beschäftigten in Brandenburg haben rund 1.500 keine pädagogische Ausbildung. Künftig sollen maximal bis zu 20 Prozent Ergänzungskräfte in einer Kita tätig sein dürfen.
Ergänzungskräfte müssen pädagogische Mindestqualifizierungen absolvieren und sollen nur unter Anleitung und Aufsicht mit Kindern arbeiten dürfen. Als persönlich geeignet gelten sie, wenn sie volljährig sind, eine Berufsqualifikation nachweisen können und in ihrem Wesen zu den Berufsanforderungen passen. Die nötige Sachkompetenz müssen sich Ergänzungskräfte in einer Qualifizierung über 300 Unterrichtsstunden berufsbegleitend innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre aneignen. Damit wird die Qualität der Kinderbetreuung sichergestellt.
Weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung für Träger
Die Trägerrechte und -verantwortung soll durch Verfahrensvereinfachungen gestärkt werden. Zum Beispiel werden aufwendige Genehmigungsverfahren für jede einzelne Ergänzungskraft durch ein unbürokratisches Nachweisverfahren ersetzt. Hierdurch soll den Trägern von Kindertageseinrichtungen eine einfachere und schnellere Personalgewinnung ermöglicht werden. Es wird auch mehr Transparenz hinsichtlich der Personalbemessung erreicht. Zudem werden Möglichkeiten geschaffen, Modellprojekte zur Erzieherausbildung durchzuführen. Ein wichtiges Ziel ist gleichzeitig, in den Kitas multiprofessionelle Teams aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dies soll die Erfüllung der Bildungs- und Förderaufgaben in den Kitas stärken.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 26.09.2023
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