Sachsen
Familienpass für kostenfreie oder vergünstigte kulturelle Angebote


Familien ab drei Kindern, Alleinerziehende mit zwei Kindern und Familien mit einem schwerbehinderten Kind erhalten in Sachsen die Möglichkeit, mit dem Familienpass kostenfrei oder vergünstigt kulturelle Angebote wahrzunehmen. Der Familienpass kann kostenlos und bürger- und wohnortnah in den über 400 Städte- und Gemeindeverwaltungen des Freistaates Sachsen ausgegeben werden.
04.04.2022
Die Regierungskoalition hat am 24. März 2022 im sächsischen Landtag einen Antrag eingebracht, der die Weiterentwicklung des Familienpasses und die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf die Gruppe der Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherungsbezug vorsieht.
Familien ab drei Kindern, Alleinerziehende mit zwei Kindern und Familien mit einem schwerbehinderten Kind erhalten in Sachsen die Möglichkeit, mit dem Familienpass kostenfrei oder vergünstigt kulturelle Angebote wahrzunehmen.
Staatsministerin Petra Köpping: „Unser sächsischer Familienpass öffnet seit 25 Jahren Türen zu ausgewählten kulturellen Orten unseres Freistaates. Er erfreut sich dabei großer Beliebtheit und gerade jetzt, wo nach den schmerzhaften Einschränkungen bedingt durch die Coronavirus-Pandemie, wieder Angebote wahrgenommen werden können, freue ich mich, dass wir für unsere Familien solche Freizeitmöglichkeiten haben. Für uns ist es ein Zeichen von Wertschätzung, wenn künftig auch Seniorinnen und Senioren mit weniger finanziellen Mitteln vom Familienpass profitieren können.
Kostenlose Ausgabe des Familienpasses
Der Familienpass kann kostenlos und bürger- und wohnortnah in den über 400 Städte- und Gemeindeverwaltungen des Freistaates Sachsen ausgegeben werden. Die Kommunen, die den Familienpass vor Ort aushändigen, haben außerdem die Möglichkeit, diesen um ihre regionalen Angebote zu erweitern. Das Land übernimmt dabei die den staatlichen Einrichtungen entstehenden Einnahmeausfälle durch den kostenfreien Eintritt..
Petra Köpping sagte abschließend:
Wir werden im Zuge des Koalitionsantrages die weitere Ausgestaltung des Familienpasses diskutieren. Wir werden prüfen, inwieweit der Kreis der Anspruchsberechtigten noch erweitert werden kann und ob auch weitere Angebote Berücksichtigung finden sollten. Genauso wichtig ist es uns natürlich auch weiterhin, den Familienpass und seine tollen Möglichkeiten bekannter zu machen. Letztlich bedürfen aber alle Maßnahmen und Vorstellungen einer ausreichenden finanziellen Basis. Diese zu schaffen ist ein Ziel der kommenden Haushaltsverhandlungen.“
Weitere Informationen
Mehr Informationen sind auf der zugehörigen Webseite zu finden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 24.03.2022
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