Werkstattgespräch
Expert/-innenaustausch zu technischem Kinder- und Jugendmedienschutz
Welche neuen technischen Tools tragen dazu bei, Kindern ein sicheres Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen? Welche Neuigkeiten gibt es bei der Rechtsdurchsetzung bei ausländischen Telemedienangeboten? Diese Fragen standen im Fokus des 3. Werkstattgesprächs der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das gemeinsam mit der Landesvertretung Rheinland-Pfalz und in Kooperation mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) durchgeführt wurde.
12.10.2021
„Ich freue mich sehr, dass wir diese Veranstaltung heute gemeinsam durchführen, das ist durchaus als Signal für die Zukunft zu verstehen. Wir setzen uns Hand in Hand mit Selbstkontrolleinrichtungen, Verbänden und Unternehmen für einen effektiven und zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz ein. Der technische Jugendmedienschutz spielt dabei eine tragende Rolle“, so Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM.
Auch Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, und Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, wandten sich mit einem Grußwort an die Branchenvertreter/-innen.
Tools mit Vorbildcharakter
Ziel der regelmäßig stattfindenden Werkstattgespräche ist der intensive Austausch mit allen relevanten Akteur/-innen insbesondere zu Fragen des technischen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Im „Blitzlicht“ stellten Teilnehmende neue technische Tools mit Vorbildcharakter vor: Neben dem direkten Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien standen auch Instrumente, die Prüfenden bei der Bewertung von Angeboten helfen, im Fokus. Zudem informierte die Aufsicht über den aktuellen Stand in den Verfahren gegen Anbieter von Pornografie mit Sitz im Ausland.
Der Einladung folgten Vertreter/-innen der Landesvertretungen, der Verbände Bitkom, eco, VAUNET und ZVEI, sowie der vier anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle FSF, FSK, FSM und USK sowie jugendschutz.net.
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz vom 04.10.2021
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