Europäische Jugendpolitik
Feedback zur EU-Jugendstrategie gewünscht

Die EU-Kommission ruft dazu auf, bis zum 2. August 2023 Feedback zur Gesamtleistung der EU-Jugendstrategie zu geben. Die EU-Jugendstrategie ist der Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa und hat drei Kernbereichen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung.
31.05.2023
Seit Inkrafttreten der EU-Jugendstrategie – dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa – 2019 ist viel passiert. So wurden 2020 die Ratsentschließung zur European Youth Work Agenda und 2022 die Ratsempfehlung für die Mobilität junger Freiwilliger als Maßnahmen der Jugendstrategie verabschiedet.
Globale und europäische Transformationsprozesse und Krisen stellen aber die europäische Jugendpolitik vor neuen Herausforderungen. Zu nennen sind in diesem Zuge insbesondere
- die Coronaviruspandemie und ihre Folgen für junge Menschen und Jugendarbeit,
- der Kampf gegen den Klimawandel und verstärkte Anstrengungen zur Nachhaltigkeit,
- die Erschütterung der Friedensordnung in Europa durch den russischen Angriff auf die Ukraine sowie
- der digitale Wandel.
Eine Zwischenevaluierung für die EU-Jugendstrategie kommt daher zur richtigen Zeit.
Eckdaten der Konsultation zur Zwischenevaluierung der EU-Jugendstrategie
Ziel der Konsultation ist es, Informationen, Fachwissen und Meinungen aller interessierten Beteiligten einzuholen, um zu einem faktengestützten und ausgewogenen Urteil über die Leistung der EU-Jugendstrategie nach der Hälfte ihrer Laufzeit zu gelangen: Was bewegt junge Menschen und den Jugendsektor? Werden diese Themen und Maßnahmen in der EU-Jugendstrategie aufgegriffen? Welche Inhalte fehlen oder sind nicht mehr aktuell? Welche Inhalte sollten aktualisiert oder neuen Entwicklungen oder Herausforderungen angepasst werden? Wie kann die Verbindung zwischen EU-Jugendstrategie und den EU-Programmen Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps weiter gestärkt werden?
An der Befragung können sowohl junge Menschen teilnehmen als auch alle an Jugendpolitik interessierten Akteure, Akteurinnen und Einzelpersonen, z.B. Teilnehmende und Antragsstellende der EU-Förderprogramme Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps, Jugendbeiräte, Jugendarbeiter*innen, Jugendforscher*innen und Akteure und Akteurinnen der Zivilgesellschaft.
Es wird aufgefordert sich an der Konsultation der EU-Kommission zur Halbzeitevaluation der EU-Jugendstrategie zu beteiligen. Jede Stimme ist ein wichtiger Beitrag, damit die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa sich auch zukünftig an den Bedarfen junger Menschen und dem Jugendsektor in Europa orientiert. Die Konsultation läuft bis zum 02.08.2023.
Hintergrundinformationen zur EU-Jugendstrategie
Die EU-Jugendstrategie definiert die die jugendpolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Die aktuelle EU-Jugendstrategie wurde 2018 als Ratsentschließung verabschiedet. Sie hat eine Laufzeit von acht Jahren (2019 bis 2027). Übergreifende Ziele der EU-Jugendstrategie sind
- die Befähigung junger Menschen, ihr eigenes Leben zu gestalten,
- die Anregung junger Menschen, sich positiv für Europa einzusetzen,
- die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben zu fördern und
- die Beseitigung von Diskriminierung und Förderung sozialer Inklusion.
In der EU-Jugendstrategie werden drei Kernbereiche benannt und als besonders relevant zur Weiterentwicklung von Jugendpolitik in Europa hervorgehoben: Beteiligung (engage), Begegnung (connect), Befähigung (empower). Diesen drei Kernbereichen werden jeweils konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung zugeordnet.
Zu den wichtigsten Instrumenten der EU-Jugendstrategie und damit zur Förderung und Umsetzung der genannten Ziele und Maßnahmen sind die EU-Förderprogramme Erasmus+ Jugend und Europäisches Solidaritätskorps. Im Rahmen der Programme tragen sowohl die hohe Gesamtzahl geförderter Projekte insgesamt wie auch alle einzelnen Projekte mit ihren spezifischen inhaltlichen Schwerpunkten, zu den allgemeinen Zielen der EU-Jugendstrategie und den drei Kernbereichen Beteiligung, Begegnung und Befähigung bei.
In der EU-Jugendstrategie ist festgelegt, dass die Europäische Kommission dem Rat bis zum 31. Dezember 2023 einen Evaluierungsbericht vorlegen soll. Auf Grundlage dieses Berichtes kann der Rat die EU-Jugendstrategie 2024 anpassen und aktualisieren.
Quelle: Jugend für Europa vom 23.05.2023
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